Wien (OTS) – Ein Jahr nach dem Inkrafttreten des
Barrierefreiheits-Gesetzes (BaFG)
zeigt ein gemeinsames Projekt der Wirtschafts-Universität Wien (WU)
und der Lebenshilfe Österreich: Digitale Barrierefreiheit ist
essenziell für Teilhabe, in der Praxis bestehen jedoch weiterhin
zahlreiche Hürden.
Am 28. Juni 2025 trat das österreichische Barrierefreiheits-
Gesetz (BaFG) in Kraft. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen
Angebote barrierefrei zu gestalten und gibt Verbraucher*innen das
Recht, Verstöße zu melden. Ein Jahr später ist die Bilanz
ernüchternd: Österreichweit wurden weniger als 100 Verfahren
eröffnet. Das Gesetz existiert, wird aber wenig genutzt.
Zwtl.: Was hat das Projekt bezweckt?
Die Lebenshilfe Österreich hat gemeinsam mit sechs Studierenden
der WU (Spezialisierung Public and Non Profit Management) untersucht,
ob Menschen mit intellektueller Behinderung das BaFG praktisch nutzen
können. Im April 2026 prüften Selbstvertreter*innen – Menschen mit
Behinderungen, die sich selbst für ihre Rechte einsetzen – gemeinsam
mit Studierenden alltagsnahe Websites und reichten daraufhin konkrete
Hinweise über das Meldeformular des Sozialministeriumservice (SMS)
ein.
Zwtl.: Was ist dabei herausgekommen?
Die geprüften Websites erfüllen die Anforderungen des BaFG in
weiten Teilen nicht: die Schrift ist oft zu klein, die Zoomfunktion
fehlt oder funktioniert im Warenkorb nicht. Eine Vorlesefunktion ist
auf nahezu keiner Website vorhanden und das, obwohl es gesetzlich
vorgeschrieben ist. Inhalte auf Englisch, unklare Fachbegriffe sowie
unverständliche AGB und Cookie-Hinweise erschweren die Nutzung
zusätzlich. Pflicht-Registrierungen machen Einkäufe für viele
faktisch unmöglich.
Besonders gravierend: Auch das Meldeformular des SMS selbst ist
nicht barrierefrei. Es ist schwer auffindbar und verwendet unklare
Begriffe. Eine Analyse mit der capito.ai-Software ergab, dass das
Formular das Kriterium Einfache Sprache (B1) nicht erfüllt.
Kernbefund: Es ist für Selbstvertreter*innen derzeit nicht möglich,
das Formular eigenständig auszufüllen.
Julius Szebeni, Mitglied des Mitsprache-Teams der Lebenshilfe
Wien, war Teil der Prüfgruppe und hat mehrere Websites getestet, sein
Resümee: „Die Beschwerdemöglichkeiten sind nicht optimal. Die Seite,
wo man sich beschweren kann, ist z.B. ziemlich versteckt und klein
geschrieben. Also da gibt es genug Nachholbedarf.“
Nicole Braunstein, Vorsitzende des Selbstvertretungs-Beirats der
Lebenshilfe Österreich betont:
„Ich würde es gut finden, wenn man weiß, um was es bei den Websites
geht und dass man sie selbst bedienen kann. Dann bin ich
unabhängiger, weil ich im Internet schauen kann, was ich such,
dadurch stärkt man das Selbstbewusstsein und hat die Freiheit selbst
zu schauen und nicht immer zu fragen kannst du das für mich machen.“
Das Projekt zeigt: Das Barrierefreiheits-Gesetz ist ein wichtiger
Schritt, aber nur dann wirksam, wenn Betroffene es auch tatsächlich
nutzen können. Die Lebenshilfe Österreich empfiehlt daher konkrete
Nachbesserungen und stellt folgende drei Forderungen:
1. Meldeformular barrierefrei gestalten: Ein Gesetz, das Betroffene
schützen soll, muss von Betroffenen auch genutzt werden können.
2. Bekanntheit des BaFG erhöhen: Nur wer weiß, wie das Gesetz genutzt
werden kann, kann seine Rechte einfordern. Die Lebenshilfe Österreich
fordert gezielte Öffentlichkeitsarbeit der zuständigen Behörden.
3. Verständlichkeit als Pflicht verankern: Einfache Sprache muss als
verbindliche Anforderung des BaFG bei der Marktüberwachung aktiv
geprüft werden. Verständlichkeit ist keine Kür, sie ist Voraussetzung
für echte digitale Teilhabe.
Zwtl.: Link:
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