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Von Redaktion

Kilometergeld, Firmenauto & Co.

Kilometergeld, Firmenauto & Co. bieten immer wieder Anlass für Diskussionen. Sei es in Bezug auf die Steuererklärung, private Fahrten mit dem Firmenauto oder andere Fragen – diese Themen sind immer aktuell. Informationen wie sich das Kilometergeld berechnet und welcher Firmenwagen steuerlich absetzbar ist, sind im Internet zu finden.

Kilometergeld – ein Ausgleich für gefahrene Kilometer

Mit dem Kilometergeld sind die Kosten für die gefahrenen Kilometer mit dem Privatfahrzeug abgegolten. Ob Kilometergeld, Firmenauto & Co., die steuerlichen Richtlinien sind zu beachten. Sobald ein Arbeitnehmer mit seinem privaten Fahrzeug geschäftlich unterwegs ist, fällt für jeden angefallenen Kilometer eine Pauschale an. Die aktuellen Pauschalen sind

  • 0,42 Euro für Fahrten mit dem Pkw,
  • 0,24 Euro für Fahrten mit dem Motorrad sowie,
  • 0,38 Euro für Fahrten mit dem Fahrrad und Gängen zu Fuß, sofern sie mehr als zwei Kilometer betragen.

Mit der Inanspruchnahme der Kilometerpauschale ist das Geltendmachen weiterer Werbekosten nicht möglich. Arbeitnehmer, die mit ihrem privaten Pkw in der Regel beruflich unterwegs sind, führen ein Fahrtenbuch. Dies betrifft in der Regel Außendienstmitarbeiter, die den Kontakt zu den Kunden aufrechterhalten.

Das Firmenauto aus steuerlicher Sicht

Freiberufler, die ihr Fahrzeug für Beruf & Karriere je zur Hälfte nutzen, haben steuerlich zwei Möglichkeiten. Nutzt der Freiberufler sein Fahrzeug ausschließlich geschäftlich, entscheidet er beim Kauf die Übernahme ins Anlagevermögen seines Unternehmens. Damit hat er die Möglichkeit, sein Fahrzeug über die AfA abzuschreiben, die Kosten als Betriebsausgaben abzusetzen und eventuell die Umsatzsteuer mit der Mehrwertsteuer zu verrechnen. Welche Fahrzeuge zum Vorsteuerabzug berechtigt sind und für eine Verrechnung mit der Mehrwertsteuer infrage kommen, sind auf der Homepage des BMF aufgelistet.

Die Ausgaben für das Firmenauto

Ausgaben für den Firmenwagen zählen zu den Betriebsausgaben und gehören in den Bereich Finanzen. Dazu gehören neben der Prämie für die Versicherung auch die Unkosten, die ein Fahrzeug verursacht. Die Parktickets, deren kleine Einzelbeträge sich jährlich summieren, sind aufzubewahren wie auch die Belege über die Mautgebühren, die Mitgliedsbeiträge für Autofahrerklubs, die Kosten für die Finanzierung, etc. Auch die anfallenden Kosten für Reparaturen, Reifenwechsel, Zusatzausrüstungen und die Kaskoversicherung sowie die Rechtsschutzversicherung sind steuerlich absetzbar. Alternativ zum Kilometergeld ersetzt er die tatsächlichen Kosten für Kilometergeld, Firmenauto & Co. durch die Kilometerpauschale. In jedem Falle ist ein Fahrtenbuch zu führen, in dem sowohl die geschäftlichen als auch die privaten Fahrten enthalten sind.

Kilometergeld und Kosten für Firmenfahrzeuge

Angestellte, die mit ihrem Privatfahrzeug für die Firma unterwegs sind, erhalten Kilometergeld. Dieses können Arbeitnehmer und Arbeitgeber großzügiger gestalten; die Steuerfreiheit gilt lediglich für den Pauschalsatz des amtlichen Kilometergeldes. Die Kilometerpauschale ist ebenfalls lohnsteuerpflichtig. Steuerfrei sind Kilometergeld und -pauschalen bis zu 30.000 gefahrenen Kilometern im Jahr. Steuerlich können Freiberufler und Unternehmen alle Kosten für das Firmenfahrzeug absetzen und damit Geld sparen.

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