Wien (OTS) – Digitale Plattformen haben den Wettbewerb in vielen
Bereichen
grundlegend verändert. Während in der öffentlichen Diskussion häufig
große internationale Technologiekonzerne im Mittelpunkt stehen,
können auch Plattformen, die nicht zu den typischen Big-Tech-
Unternehmen zählen, in einzelnen Märkten über eine erhebliche
Marktmacht verfügen. Spätestens seit der COVID-19-Pandemie haben
Plattformen für die Lieferung von Speisen sowohl für Konsumentinnen
und Konsumenten als auch für Gastronomiebetriebe stark an Bedeutung
gewonnen. Für viele Restaurants sind sie zu einem wichtigen
Vertriebskanal geworden.
Die BWB leitete im März 2023 eine Branchenuntersuchung im Markt
für Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen aufgrund von
Hinweisen zu Wettbewerbsproblemen aus dem Markt, der medialen
Berichterstattung sowie auf Grundlage von Gesprächen mit anderen
Institutionen und EU-Wettbewerbsbehörden ein.
Befragung des Marktes
Die BWB fragte in mehreren Schritten Daten und Informationen der
zwei marktstärksten Plattformen Foodora und Lieferando sowie von 23
anderen Bestelldiensten und Plattformen ab. Weiters wurden rund 2.500
Gastronomiebetriebe in Wien auf freiwilliger Basis befragt, welche
auf den Plattformen gelistet waren.
Marktentwicklungen in den letzten Jahren
Der österreichische Markt für Online-Plattformen für die
Lieferung von Speisen entwickelte sich in den vergangenen Jahren
dynamisch. Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen haben
sich innerhalb der Gastronomie in Österreich zu einem wichtigen
Faktor etabliert. Es erfolgten Marktaustritte und -eintritte. 2019
verließ Uber Eats in Österreich den Markt. In den darauffolgenden
Jahren waren nur die beiden Plattformen Foodora (vormals Mjam) und
Lieferando österreichweit aktiv. Mit dem Markteintritt von Wolt im
Jahr 2023 erhielt der österreichische Markt einen weiteren
Wettbewerber. Wolt startete zunächst in Wien und expandierte in den
Folgejahren schrittweise in weitere Städte.
Ergebnisse der Branchenuntersuchung
Im Rahmen der Branchenuntersuchung analysierte die BWB die
verschiedenen Geschäftsmodelle der Plattformen und Bestelldienste,
die Marktstrukturen, die Marktpositionen der Plattformen sowie deren
wettbewerbsrelevanten Verhaltensweisen.
„ Digitale Plattformen bringen durch innovative Lösungen
Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient zusammen und setzen
neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es jedoch, wenn
sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das
Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht. Steigende Abhängigkeiten
der Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und
Arbeitsbedingungen der Zustellerinnen und Zusteller auswirken. Wir
haben Ermittlungen wegen des Verdachts des Marktmachtmissbrauchs
eingeleitet “, erklärt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.
Aus der Untersuchung der BWB ergibt sich folgendes Bild für
diesen Markt:
Bedeutung von Online-Plattformen für die Lieferung von Speisen
Die Gastronomie erzielt signifikante Umsatzanteile über die
beiden etablierten Plattformen Foodora und Lieferando. Dieser Anteil
ist in Wien besonders stark ausgeprägt. Die befragten Restaurants in
Wien erzielen durchschnittlich 25 % bis 30 % ihrer gesamten Umsätze
aus Online-Bestellungen über Plattformen (Stand 2023).
Hohe Marktkonzentration und Markteintrittsbarrieren
Die beiden Plattformen Foodora (Marktanteile von ca. 50–60 %) und
Lieferando (ca. 40–50 %) nehmen starke Marktpositionen in Österreich
ein. In geografischer Hinsicht unterscheiden sich die Marktanteile
dieser beiden etablierten Plattformen jedoch. Grob zusammengefasst
ist Foodora marktanteilsmäßig besonders in Wien stark und Lieferando
im Rest von Österreich aktiv.
Der Markt ist von erheblichen Eintrittsbarrieren für mögliche
neue Wettbewerber geprägt. Indirekte Netzwerkeffekte (zB mehr
Restaurants machen Plattformen attraktiver für Endkundinnen bzw
Endkunden und umgekehrt erhöht sich für Restaurants die Attraktivität
einer Plattform mit der Anzahl der Endkundinnen und Endkunden), hohe
Markteintrittskosten sowie wettbewerbsrelevante Verhaltensweisen der
etablierten Plattformen erschweren oder verhindern erfolgreiche
Markteintritte.
Werbeschaltungen auf den Plattformen
Aufgrund der Notwendigkeit, auf Online-Plattformen für die
Lieferung von Speisen möglichst gut sichtbar zu sein, buchen
Restaurants verstärkt teure Werbedienstleistungen der Plattformen.
Viele Restaurants haben dabei ihre Werbeausgaben von anderen Kanälen
auf die Plattformen verlagert. Dadurch verlieren diese Restaurants an
anderweitiger Sichtbarkeit bspw. in Suchmaschinen oder sozialen
Medien, wodurch sie zunehmend alternative Vertriebsmöglichkeiten zu
den Plattformen verlieren. Neben den steigenden Kosten für den
Vertrieb auf den Plattformen nimmt folglich auch ihre Abhängigkeit
von diesen zusätzlich zu.
Die BWB hat folgende wettbewerbsrelevante Verhaltensweisen
identifiziert:
Exklusivitätsvereinbarungen
Aus der Untersuchung der BWB ging hervor, dass in einigen Fällen
Restaurants nicht auf konkurrierenden Plattformen aktiv sein dürfen.
Zum einen erhalten Restaurants im Gegenzug für vertraglich geregelte
Exklusivitätsvereinbarungen bessere Vertragskonditionen. Betroffen
sind davon insbesondere bekannte und absatzstarke Restaurants. Zum
anderen gibt es Hinweise, dass für Restaurants die Teilnahme an
profitablen Rabattaktionen von Plattformen an eine Pausierung des
Angebots auf konkurrierenden Plattformen während des Aktionszeitraums
geknüpft ist. Die der BWB vorliegenden Daten zeigen, dass zeitgleich
mit dem Markteintritt von Wolt in Wien die Anzahl und das Ausmaß von
Rabattaktionen von Foodora stark anstiegen.
Exklusivitätsvereinbarungen sind aus kartellrechtlicher Sicht
nicht zwingend unzulässig. Sie können jedoch wettbewerbsrechtlich
problematisch werden, wenn marktbeherrschende Unternehmen damit den
Marktzugang für die Konkurrenz erschweren oder den Wettbewerb
erheblich beschränken.
Bestpreisklauseln
Bestpreisklauseln untersagen Restaurants, ihre Leistungen auf den
eigenen Online-Kanälen (enge Klauseln) oder auf anderen Plattformen (
weite Klauseln) günstiger anzubieten, was den Preiswettbewerb
abschwächen kann.
In den Verträgen von einer Plattform kommen Bestpreisklauseln
vor. Diese betreffen die eigenen Online-Kanäle der Restaurants (enge
Bestpreisklauseln) und werden in der Praxis offenbar nicht konsequent
durchgesetzt. Zwar gibt es keine Hinweise auf erhebliche
wettbewerbliche Auswirkungen dieser Klauseln, ihre wirtschaftliche
Notwendigkeit ist jedoch aus mehreren Gründen zu hinterfragen.
Ungünstige Konditionen und Intransparenz
Ungünstige Konditionen und Intransparenz können einen
Ausbeutungsmissbrauch darstellen. Aus der Marktbefragung ging hervor,
dass die Plattformen einseitige Vertragsänderungen vornahmen und für
Restaurants keine Verhandlungsmöglichkeiten bei den Verträgen
bestanden.
Ein befragtes Restaurant beschrieb bspw. das Verhältnis zwischen
Plattformen und Restaurantpartner drastisch: „Lieferando und Foodora
sind die stärksten und irgendwie sind wir gezwungen, mit denen zu
arbeiten. Ich fühle mich als Arbeiter statt als Partner.“
Einige Teile der AGB der etablierten Plattformen sind zum
Nachteil der Restaurants. Bspw. sehen die AGB einer Plattform
Strafzahlungen/Stornogebühren von bis zu EUR 10,00 etwa für längere
Zubereitungszeiten als auf dem Bestellschein angeführt oder nicht
angenommene bzw. abgelehnte Bestellungen vor. Die befragten
Restaurants kritisierten diese hohen Strafzahlungen. Auf Rückfrage
begründete die Plattform derartige Gebühren damit, dass dadurch
negative Kundenerfahrungen bspw. aufgrund von Stornierungen vermieden
werden sollen.
Kommunikation mit Plattformen – Rechte nach dem Digital Services
Act
Etwa ein Drittel der befragten Restaurants hob ihre
Unzufriedenheit im Hinblick auf Kommunikation und mangelnde
Erreichbarkeit der Plattformen hervor. Eine Plattform erklärte die
Kommunikationsprobleme damit, dass es zu geschäftstypischen
Auslastungsspitzen kommen könne und wies darauf hin, diese Probleme
lösen zu wollen. Bietet eine Plattform ihren Nutzerinnen und Nutzern
keine ausreichende Möglichkeit zur direkten und effizienten
Kontaktaufnahme, kann dies den Anforderungen des europäischen Digital
Services Act widersprechen.
Für die Aufsicht über die Einhaltung des Digital Services Act ist
in Österreich die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria) als
Koordinatorin für digitale Dienste zuständig. Gastronomiebetriebe,
die von fehlenden oder schleppenden Kommunikationsmöglichkeiten bei
den Plattformen betroffen sind, können sich mit einer Beschwerde
direkt an die KommAustria wenden. Alle Informationen zu Beschwerden
nach dem Digital Services Act bietet die KommAustria auf der Website
beschwerde.rtr.at an.
Ermittlungen
Die BWB hat Ermittlungen wegen des Verdachts des Missbrauchs
einer marktbeherrschenden Stellung aufgenommen.
Ermittlungen ermöglichen es der BWB, kartellrechtlich relevante
Sachverhalte umfassend aufzuklären. Sie können zur Einleitung eines
gerichtlichen Verfahrens, aber auch zur Einstellung des Verfahrens
führen. Für die betroffenen Unternehmen gilt die Unschuldsvermutung.
Rückmeldungen zur Branchenuntersuchung
Sie können gerne Ihre Überlegungen und Anregungen zur
Branchenuntersuchung per E-Mail an [email protected] senden.
Konkrete Beschwerden können Sie online über die Homepage der BWB
unter „ Beschwerde einbringen “ oder anonym über das
Whistleblowingsystem der BWB einmelden.