Wien (OTS) – „Sehr geehrte Frau Justizministerin, Hände weg von den
Bezirksgerichten, denn genau das ist der wahre Kern dieser
Beschlussvorlage unter dem Deckmantel der Volksgruppenförderung – die
Schließung von Bezirksgerichten, beispielsweise in Bleiburg, Ferlach
oder Eisenkappel. Wir Freiheitliche sagen klar: Keine Schließung von
Bezirksgerichten, weder in Kärnten noch sonst wo“, betonte der
freiheitliche Verfassungssprecher NAbg. MMag. Dr. Michael
Schilchegger in seinem Debattenbeitrag zur Änderung des
Volksgruppengesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes.
Gerade in Zeiten budgetärer Knappheit sei es völlig
unverständlich, funktionierende Gerichtsstandorte zu schließen.
Schließlich werde das Justizbudget und damit auch die
Gerichtsstruktur in Österreich überwiegend durch Gerichtsgebühren
finanziert, die im europäischen Vergleich besonders hoch seien. „Die
rechtssuchende Bevölkerung bezahlt sich ihre Gerichtsstrukturen mehr
oder weniger selbst. Die Schließung von Gerichten ist daher eine
himmelschreiende Ungerechtigkeit gegenüber der Kärntner Bevölkerung,
unabhängig davon, welcher Volksgruppe sie angehört. Das ist Sparen am
völlig falschen Ort“, erklärte Schilchegger.
Gleichzeitig stelle sich die Frage, wohin die frei werdenden
Mittel umgeschichtet würden. Während Gerichte in den Regionen
geschlossen werden sollen, plane die schwarz-rot-pinke Regierung neue
Justizanstalten in Kleingemeinden. Als Beispiel nannte der FPÖ-
Verfassungssprecher das oberösterreichische Asten, wo neben einer
bestehenden Anstalt mit 300 Plätzen eine weitere für 500 Häftlinge
errichtet werden solle, wodurch in der 7.000-Einwohner-Gemeinde bald
jeder zehnte Einwohner ein Häftling wäre.
Schilchegger betonte, dass die Freiheitlichen das eigentliche
Grundproblem durchaus erkennen würden. Dieses liege in der steigenden
Kriminalität und insbesondere in der Entwicklung der Strafhaft.
Einerseits würden die Strafgerichte seit Jahren immer mildere Urteile
fällen und immer seltener Freiheitsstrafen verhängen, wodurch die
Zahl der Häftlinge eigentlich sinken müsste. Tatsächlich sei die Zahl
der Insassen jedoch allein in den vergangenen sieben Jahren von rund
9.000 auf etwa 10.000 gestiegen. Verantwortlich dafür sei vor allem
der massiv gestiegene Anteil ausländischer Häftlinge, der von rund
2.900 im Jahr 2005 auf mehr als 5.100 im Jahr 2026 angewachsen sei.
Mittlerweile seien mehr als die Hälfte aller Strafgefangenen keine
österreichischen Staatsbürger, sondern unter anderem Afghanen,
Marokkaner und Angehörige weiterer ausländischer Nationalitäten.
„Die richtige Antwort auf diese Entwicklung ist weder die
Freilassung von 500 Häftlingen noch der Neubau weiterer Gefängnisse.
Die richtige Antwort lautet Abschiebung fremder Straftäter in ihre
Heimatländer. Haft in der Heimat muss die Devise sein“, forderte
Schilchegger. Wenn ÖVP, SPÖ und NEOS dennoch neue Einrichtungen
plane, dann müssten es zumindest Schubhaftzentren sein, damit
ausländische Straftäter bis zu ihrer tatsächlichen Abschiebung
angehalten werden können.
Auch gegen die Regierungsvorlage selbst erhob der FPÖ-
Verfassungssprecher verfassungsrechtliche Einwände. Ob der
vorgesehene § 47c des Gerichtsorganisationsgesetzes überhaupt mit den
Vorgaben des Artikels 83 Bundes-Verfassungsgesetz vereinbar sei, sei
keineswegs abschließend geklärt. „Darauf werden wir Freiheitliche
selbstverständlich ein besonderes Augenmerk legen“, kündigte
Schilchegger an.
Kritisch bewertete Schilchegger zudem die Neuregelung der
Volksgruppendefinition. Die vorgesehene abschließende Definition der
autochthonen Volksgruppen sei im Jahr 2026 irreführend. Ein
österreichischer Staatsbürger könne etwa slowenische Vorfahren haben
und dennoch mit deutscher Muttersprache aufgewachsen sein. Besonders
problematisch seien jedoch die im Gesetz vorgesehenen Sondervorteile
und Privilegien. So sehe § 3 Abs. 3 RStDG vor, dass künftig Bewerber
für den richterlichen Dienst bevorzugt aufgenommen werden sollen,
wenn sie neben Deutsch auch Slowenisch sprechen. Diese Bevorzugung
solle für den gesamten Sprengel des Oberlandesgerichts Graz gelten
und damit für ganz Kärnten sowie die gesamte Steiermark. „Diese
Regelung widerspricht aus freiheitlicher Sicht gleich in mehrfacher
Hinsicht rechtsstaatlichen Grundsätzen. Erstens verletzt sie den
Gleichheitsgrundsatz aller Staatsbürger vor dem Gesetz. Zweitens geht
sie weit über das historische Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen
hinaus. Drittens ist bemerkenswert, dass in Deutschland der AfD
gerade das Konzept einer ethnisch-kulturellen Volkszugehörigkeit
vorgeworfen wird, während die österreichische Bundesregierung nun
genau ein solches Konzept im Verfassungsrang gesetzlich festschreiben
will. Das ist schon bemerkenswert“, erklärte Schilchegger.
„Es ist wieder einmal deutlich geworden, dass Ihre Politik und
diese Beschlussvorlage dem Schutz von Privilegien und
Partikularinteressen dienen. Dieser Beschluss trägt keine
freiheitliche Handschrift und liegt nicht im Interesse der
Mehrheitsbevölkerung unseres Landes. Deshalb werden wir Freiheitliche
dieser Beschlussvorlage selbstverständlich nicht zustimmen“,
bekräftigte Schilchegger.