Wohnbauförderung in Österreich ist mehr als nur ein Steuerungsinstrument der Regierung. Mit den Fördergeldern macht das Land Wohnen in Österreich attraktiv und vermittelt mehr Lebensqualität. Die Förderung spricht insbesondere die Menschen an, die über ein geringes Einkommen verfügen.
Voraussetzungen für die Wohnbauförderung
Berechtigt für den Erhalt der Wohnbauförderung in Österreich sind Personen, die ein niedriges Einkommen haben. Das Jahresnettoeinkommen darf für eine Person nicht höher als 37.000 Euro liegen; bei zwei Personen über 55.000 Euro. Für jede weitere Person erhöht sich die Höchstgrenze um 5.000 Euro; dieser Betrag gilt auch für Alimentationsverpflichtung pro Kind. Der Förderbeitrag reduziert sich, sobald das Einkommen mindestens zehn Prozent und höchstens 30 Prozent die Einkommensgrenze überschreitet. Diese Regeln – die sogenannte Einschleifregelung – hat bei Mietkauf keine Gültigkeit.
Wer erhält die Wohnbauförderung in Österreich?
Die Wohnbauförderung in Österreich erhalten diejenigen, die
- einen Bauplatz besitzen, eine Eigentumswohnung oder ein Haus kaufen,
- im Rahmen der Einkommensgrenzen sind,
- das Objekt als Hauptwohnsitz nutzen,
- ihre Rechte an den Wohnungen aufgeben, die sie in den letzten fünf Jahren vor dem Zusichern der Fördermittel bewohnten.
Ehepaare und eingetragene Partnerschaften haben denselben Wohnsitz. Beim Kauf von Wohnungen und Häusern kommt die Wohnbauförderung in Österreich zum Tragen, wenn der Kaufvertrag nicht älter als zwei Jahre ist und beim Bau keine Fördermittel erhielt.
Wie sieht die Wohnbauförderung aus?
Personen, die eine Immobilie bauen oder kaufen, profitieren von den Maßnahmen zur Förderung von Wohnraum. Bei Stellen des Antrags legt der Antragsteller seine Finanzen offen. Vermögen in Form vom Geld, Aktien und Versicherung sind offenzulegen. Die eigene Immobilie ist für den Eigentümer eine Vorsorge für das Pensionsalter. Der österreichische Staat hilft ihm dabei, eine Immobilie zu erwerben oder bauen. Die Förderung erfolgt auf der Basis von Zinszuschüssen. Grundlage dafür ist ein Hypothekendarlehen bei einer der Landesbanken der Bundesländer. In Oberösterreich ist es die Oberösterreichische Landesbank AG. Die Laufzeit beträgt 15 Jahre. Die Höhe ist maximal auf 26.000 Euro begrenzt. Die Differenz zwischen dem gewährten Zins und dem tatsächlichen Zins übernimmt das entsprechende Bundesland. Immobilien & Wohnen in Österreich ist der Zweck der Fördermittel.
Auch Sanierungsmaßnahmen fallen unter die Wohnbauförderung
Sanieren mit dem Ziel, erneuerbare Energie zu nutzen, fördert Österreich mit Fördermitteln aus der Wohnbauförderung. Fördermittel erhalten Eigentümer von Immobilien, die die technischen Voraussetzungen für die Nutzung erneuerbarer Energien schaffen. Thermische Solaranlagen, Wärmepumpen sowie der Anschluss an Nah- und Fernwärme sind förderungswürdig. Der Hausbesitzer kann durch Nutzen von beispielsweise Solarenergie Geld sparen. Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse, deren Höhe höchstens 50 Prozent der Kosten beträgt. Rechnungen, die nicht älter als zwei Jahre sind, gelten als Beleg.