Wien (OTS) – „Unternehmen fühlen sich mit der
EU-Entwaldungsverordnung im Stich
gelassen. 40 Tage vor Anwendungsbeginn herrscht immer noch
Unsicherheit. Kommt die Verschiebung oder nicht? Durch die
Sorgfaltspflichten entstehen massive bürokratische und finanzielle
Belastungen sowie rechtliche Unsicherheiten für unsere Unternehmen“,
erklärte Jürgen Streitner, Leiter der Abteilung für Umwelt- und
Energiepolitik der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), bei einer
Podiumsdiskussion am 20. November in Brüssel – einen Tag nach
Einigung der Mitgliedsstaaten auf ein Verhandlungsmandat zum
Änderungsvorschlag der Kommission. Die Veranstaltung wurde von der
WKÖ gemeinsam mit der Landwirtschaftskammer Österreich organisiert
und widmete sich der geplanten EU-Entwaldungsverordnung (EUDR).
Breiter Austausch zwischen Politik, Wirtschaft und Landwirtschaft
Am Podium diskutierten Christine Schneider, Abgeordnete des
Europäischen Parlaments (EVP, Deutschland), Monika Hencsey,
Direktorin für Grüne Diplomatie und Multilateralismus in der
Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission, Jürgen Streitner
(WKÖ) und Nikolaus Berlakovich, Präsident der Landwirtschaftskammer
Burgenland und Erster Vizepräsident des Europäischen Bauernverbands
COPA. Am Podium wurde die Relevanz des Grundziels, der Reduktion
globaler Entwaldung besprochen. Kritisiert wurde jedoch dessen
Umsetzung. Ein zentrales Anliegen war dabei die Schaffung von
Rechtssicherheit für Unternehmen entlang der Lieferkette.
Berlakovich: „Dieses Gesetz rettet keine Wälder – es schafft
Bürokratie“
„Österreichische Landwirte sind bereit, nachhaltig und qualitativ
hochwertig zu produzieren. Viele davon sind Waldbesitzer und daran
interessiert, sowohl die heimischen Wälder als auch die Regenwälder
zu erhalten“, betonte Nikolaus Berlakovich. „In dieser Form rettet
das Gesetz aber nicht unsere Wälder, sondern schafft unnötige
Bürokratie“, so Berlakovich weiter.
EUDR in aktueller Form stellt Unternehmen vor große
Herausforderungen
Der Ratsvorschlag sieht eine einheitliche Verschiebung der
Anwendung der Verordnung bis zum 30. Dezember 2026 vor – für Kleinst-
und Kleinunternehmen ist eine Verlängerung bis Juni 2027 vorgesehen.
Nun muss das Parlament möglichst rasch seine Position verabschieden,
um die Trilogverhandlungen zu starten. Sollte keine Einigung im
Dezember erfolgen, ist die Verordnung am 30. Dezember 2025 gültig.
Die WKÖ hält die Übergangsfristen für sinnvoll, weil es noch viele
offene Fragen gibt. „Entscheidend ist, dass noch vor dem geplanten
Anwendungsbeginn am 30. Dezember 2025 eine rechtssichere,
praxistaugliche Lösung erzielt wird“, so Streitner abschließend. (
PWK480/NIS)