Wien (OTS) – Die geplante Novelle des Preisgesetzes sieht einen
staatlichen
Eingriff in die Preissetzung für Kraftstoffe vor, was einen massiven
und tiefgreifenden Eingriff in den Markt darstellt. Dies führt zu
erheblichen Risiken für die Beschaffung, den Wettbewerb, die
Versorgungssicherheit und die wirtschaftliche Stabilität. Angesichts
der Tragweite ist ein Eingriff über nachgelagerte Verordnungen
rechtlich unzureichend und führt zu großer Rechtsunsicherheit.
Aufgrund der Importabhängigkeit und der unterschiedlichen
Beschaffungsstrukturen besteht die Gefahr von nachteiligen
Wettbewerbsverzerrungen für den österreichischen Markt.
Funktionierender Markt wird ohne Not beschädigt
Der österreichische Kraftstoffmarkt funktioniert im europäischen
Vergleich nachweislich gut: Ein dichtes Tankstellennetz, aktiver
Wettbewerb und transparente Preisauszeichnung sorgen für
Versorgungssicherheit und faire Preise.
„Eine starre Margenregelung würde genau dieses bewährte System
dauerhaft beschädigen. Statt die aktuelle Energiekrise mit
zielgerichteten, unbürokratischen Maßnahmen zu entschärfen, wird auf
ein schwerfälliges Regulierungsinstrument gesetzt, das mehr Probleme
schafft als es löst. Eine staatliche Margenbegrenzung schafft keinen
besseren Wettbewerb – sie schafft ihn ab“, argumentiert Hedwig
Doloszeski, Geschäftsführerin des Fachverbandes Energierohstoff- und
Kraftstoffindustrie. Die internationalen Beschaffungskosten sind seit
der Blockade der Straße von Hormus massiv angestiegen und daraus
resultierend ebenso die Verkaufspreise.
Es ist davon auszugehen, dass eine politisch bestimmte
Margenfestsetzung den österreichischen Markt für internationale
Lieferanten im Vergleich zu anderen Märkten uninteressant macht. Eine
Folge wäre, dass ausländische Anbieter ihre Lieferungen einschränken
oder ganz einstellen. „Österreich ist bei Kraftstoffen auf Importe
angewiesen. Wenn wir den Markt für internationale Lieferanten
unattraktiv machen, riskieren wir Versorgungsengpässe“, warnt Jürgen
Roth, Obmann des Fachverbandes Energiehandel.
Die Vertragsstruktur bei Terminkontrakten – mit fixen
Aufschlägen, die ganzjährig auf die schwankenden Produktnotierungen
erhoben werden – ist durch die Konditionen der internationalen
Vorlieferanten vorgegeben. Es ist zu bezweifeln, dass diese bereit
sein werden, ihre Kontrakte in dem von der Bundesregierung
gewünschten Ausmaß anzupassen, zumal die Versorgungssituation ohnehin
bereits angespannt ist. Die Beschaffungsspielräume sind in diesem
Marktumfeld äußerst begrenzt.
Steuerliche Entlastungen sind die wirksamste Maßnahme
Jürgen Roth betont: „Wir appellieren, der aktuellen Situation mit
Augenmaß zu begegnen und auf tatsächlich wirksame, marktkonforme
Instrumente zu setzen. Steuerliche Entlastungen wie in Italien oder
Spanien – insbesondere eine spürbare Senkung der Mineralölsteuer –
sowie das befristete Aussetzen der CO2-Bepreisung würden den
Kraftstoffpreis unmittelbar und nachhaltig entlasten, ohne den
Wettbewerb zu beschädigen, die Versorgungssicherheit zu gefährden
oder unternehmerische Handlungsspielräume zu zerstören.“
„Insgesamt setzen wir uns dafür ein, die aktuelle Situation
gemeinschaftlich zu lösen. Wir appellieren an die Regierung, auch
Lösungen für einen sparsamen und achtsamen Umgang mit begrenzt
verfügbaren Ressourcen zu entwickeln und umzusetzen“, betont Hedwig
Doloszeski. (PWK112/JHR)