Versorgung psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug: Behindertenanwältin fordert rasche Reformen

Wien (OTS) – Anlässlich des aktuellen Schwerpunktberichts der
Volksanwaltschaft
zur Situation psychisch erkrankter Menschen im Strafvollzug sieht die
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen,
Mag.a Christine Steger, dringenden Handlungsbedarf zur Sicherstellung
von Gleichbehandlung und Menschenrechten.

Der Bericht zeigt eindrücklich, dass Menschen mit psychischen
Erkrankungen im österreichischen Strafvollzug vielfach nicht
bedarfsgerecht versorgt werden. Die steigende Zahl betroffener
Inhaftierter trifft auf ein System, das strukturell nicht darauf
ausgelegt ist, psychiatrische und psychosoziale Bedarfe angemessen
abzudecken. Überbelag, personelle Engpässe und fehlende Angebote
führen dazu, dass notwendige Behandlungen verzögert oder gar nicht
erfolgen. Auch der Leiter der Bundeskommission für Straf- und
Maßnahmenvollzug, Univ.-Prof. Dr. Reinhard Klaushofer, bestätigt eine
systematische Problemlage.

„Menschen mit Behinderungen, dazu zählen auch Menschen mit
psychischen Erkrankungen, haben ein Recht auf gleichberechtigten
Zugang zu Gesundheitsversorgung und menschenwürdige Bedingungen, auch
im Freiheitsentzug,“ so Steger. „Die im Bericht aufgezeigten
strukturellen Defizite zeigen klar, dass dieses Recht derzeit nicht
ausreichend gewährleistet ist.“

Zwtl.: Strukturelle Defizite und systemische Überforderung

Die Analyse des Berichts macht deutlich, dass bestehende
Rahmenbedingungen im Strafvollzug den Anforderungen einer adäquaten
Versorgung nicht gerecht werden. Besonders gravierend ist die
unzureichende personelle Ausstattung im psychiatrischen Bereich. In
vielen Justizanstalten stehen Fachärzt:innen für Psychiatrie nur
stundenweise zur Verfügung, während gleichzeitig ein hoher und
zunehmend komplexer Behandlungsbedarf besteht.

Hinzu kommt, dass therapeutische und sozialpädagogische Angebote
vielfach gänzlich fehlen oder nur sehr eingeschränkt verfügbar sind.
Maßnahmen wie strukturiere Behandlungsprogramme, die für die
Stabilisierung psychische erkrankter Menschen wesentlich wären,
können in der Praxis oft nicht umgesetzt werden. Dies führt dazu,
dass sich Krankheitsbilder verschlechtern und chronifizieren.

Auch der interdisziplinäre Austausch zwischen beteiligten
Berufsgruppen ist häufig unzureichend organisiert. Fehlende
Schnittstellen und eingeschränkte Informationsweitergabe erschweren
eine koordinierte Betreuung und tragen dazu bei, dass notwendige
Maßnahmen nicht rechtzeitig gesetzt werden

Zwtl.: Gleichbehandlung und Menschenrechte im Fokus

Aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen
mit Behinderungen stellt diese Situation eine strukturelle
Benachteiligung dar. Der Staat ist verpflichtet, auch im
Freiheitsentzug eine Gesundheitsversorgung sicherzustellen, die dem
Standard außerhalb des Strafvollzugs entspricht. Dieses sogenannte
Äquivalenzprinzip wird jedoch vielfach nicht eingehalten.

Darüber hinaus werfen insbesondere langandauernder Isolation, die
Unterbringung in besonders gesicherten Hafträumen sowie die mangelnde
therapeutische Begleitung menschenrechtliche Fragen auf. Solche
Maßnahmen können die psychische Situation der Personen zusätzlich
verschärfen und stehen in einem Spannungsverhältnis zu den
Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der
UN-Behindertenrechtskonvention.

„Wenn notwendige medizinische und therapeutische Leistungen nicht
erbracht werden können, führt dies nicht nur zu einer
Verschlechterung des Gesundheitszustands, sondern kann auch eine Form
von Diskriminierung darstellen,“ so Steger.

Zwtl.: Zentrale Reformbedarfe

Vor dem Hintergrund der im Bericht aufgezeigten Defizite besteht
aus Sicht der Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen dringender Reformbedarf. Insbesondere braucht es einen
umfassenden Ausbau der psychiatrischen und psychotherapeutischen
Versorgung im Strafvollzug, sowohl durch zusätzliches Fachpersonal
als auch durch verbesserte strukturelle Rahmenbedingungen.

Zudem ist sicherzustellen, dass Personen mit hohem
Behandlungsbedarf in geeignete spezialisierte Einrichtungen
überstellt werden können. Derzeit bestehen hier erhebliche
Verzögerungen, unter anderem aufgrund mangelnder Kapazitäten in
öffentlichen Krankenanstalten und forensischen Einrichtungen.

Ein weiterer zentraler Punkt ist die stärkere Vernetzung des
Strafvollzugs mit dem öffentlichen Gesundheitssystem. Eine bessere
institutionelle Zusammenarbeit könnte dazu beitragen,
Versorgungslücken zu schließen und die Kontinuität von Behandlung und
Nachsorge zu verbessern.

Nicht zuletzt sind gezielte Schulungs- und
Unterstützungsmaßnahmen für das Justizpersonal erforderlich, um einen
professionellen und angemessenen Umgang mit psychisch erkrankten
Menschen sicherzustellen.

Zwtl.: Empfehlung an die zuständigen Stellen

Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit
Behinderungen appelliert an die zuständigen
Entscheidungsträger:innen, die im Bericht enthaltenen Empfehlungen
rasch umzusetzen und nachhaltige strukturelle Verbesserungen
einzuleiten.

„Die vorliegenden Erkenntnisse lassen keinen Zweifel daran, dass
tiefgreifende Reformen notwendig sind. Es gilt jetzt, die bestehenden
Defizite im System konsequent anzugehen und sicherzustellen, dass die
Rechte und die Würde von Menschen mit Behinderungen auch im
Strafvollzug uneingeschränkt gewahrt werden,“ so Steger.