Wien (OTS) – Es ist nun fast sechs Jahre her, dass über 900
Arbeiter:innen der
thailändischen Body Fashion-Textilfabriken gekündigt wurden, ohne den
ausstehenden Lohn und Abfindungen zu bekommen. Trotz mehrerer
Gerichtsurteile in Thailand zugunsten der Arbeiter:innen aus dem Jahr
2022 wurden die Schulden in Höhe von 6,5 Millionen Euro bis dato
nicht beglichen. Um einen Dialog über konkrete Wiedergutmachung und
Maßnahmen zur Einhaltung von Arbeits- und Menschenrechten anzustoßen,
reicht die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind
gemeinsam mit einer Partnerorganisation in Thailand eine OECD-
Beschwerde ein. Südwind fordert die Huber Holding AG auf, sich
konstruktiv an dem Verfahren zu beteiligen und gemeinsam mit den
Betroffenen Lösungen zu erarbeiten.
“Unternehmen dürfen sich ihrer Verantwortung in globalen
Lieferketten nicht entziehen. Es ist ein fatales Signal, dass trotz
gerichtlicher Urteile Arbeiter:innen immer auf die ihnen zustehenden
Löhne und Entschädigungen warten müssen. Viele Betroffene haben über
zehn Jahre lang für die Fabrik geschuftet, nur um eines Tages vor
verschlossenen Türen zu stehen und in existenzielle Nöte zu geraten”,
sagt Lena Gruber, Südwind-Sprecherin für Textil-Lieferketten. “Es
braucht ein klares Signal an Unternehmen, dass sie die Verantwortung
für Menschenrechte nicht auslagern dürfen.”
Zwtl.: Lohnraub mit Verbindungen nach Österreich
Body Fashion ist Teil des Textilimperiums von Unternehmer Robert
Ng – auch bekannt unter dem Namen Ng Man Choong – und belieferte
Huber. Seit 2017 ist Ng zudem Vorstandsvorsitzender der Huber Holding
AG. Seit 2010 ist das Vorarlberger Traditionsunternehmen im
alleinigen Eigentum der Hongkonger Benger Brands Ltd. und gehört
damit zum Firmenimperium von Robert Ng. Unter dem Dach der Huber
Holding AG finden sich die Marken Huber Bodywear, Skiny, Hanro und
HOM. Auch Marken wie Victoria’s Secret, Lane Bryant und die Triumph
AG ließen bei Body Fashion produzieren.
Zwtl.: Südwind appelliert an Leitsätze für Unternehmensverantwortung
Nachdem die OECD-Beschwerde eingereicht wurde, hat die nationale
Kontaktstelle der OECD, die in Österreich beim Ministerium für Arbeit
und Wirtschaft liegt, drei Monate Zeit, deren Zulässigkeit zu prüfen.
Die OECD-Leitsätze sind internationale Standards für
verantwortungsvolle Unternehmensführung. Sie verpflichten Unternehmen
dazu, Menschenrechte und Arbeitsrechte entlang ihrer Lieferketten zu
achten und bei negativen Auswirkungen Abhilfe zu schaffen. Mit einer
OECD-Beschwerde können Betroffene und Organisationen Verstöße gegen
diese Standards bei den sogenannten Nationalen Kontaktpunkten
einbringen. Ziel des Verfahrens ist es, Unternehmen und
Beschwerdeführer:innen an einen Tisch zu bringen und Lösungen für
Menschenrechtsverletzungen zu erreichen.