Scheidungsrecht: Podiumsdiskussion im Parlament über Reformvorschläge

Wien (PK) – Themen wie der nacheheliche Unterhalt und das
Verschuldensprinzip im
Scheidungsrecht standen im Mittelpunkt einer Podiumsdiskussion, zu
der gestern Abend die Parlamentsdirektion und der Österreichische
Juristentag geladen hatten. Das Regierungsprogramm für 2025 bis 2029
sieht eine Reform des Scheidungsrechts vor, die unter anderem die
Neuregelung des nachehelichen Unterhalts unabhängig vom Verschulden
anstrebt. Der Rahmen einer Podiumsdiskussion mit Juristinnen und
Juristen im Parlament zielte darauf ab, eine sachorientierte
rechtspolitische Diskussion über die Entwicklung des Scheidungsrechts
zu unterstützen.

Nach der Begrüßung durch den Generalsekretär des Österreichischen
Juristentages Günther Winsauer hob Nationalratspräsident Walter
Rosenkranz hervor, dass es gute Tradition sei, am Ort der Legislative
– hier im Parlament – auch im Rahmen von Veranstaltungen wie dieser
den Stand der Diskussionen zu geplanten Reformen zu erörtern. In der
medialen Diskussion gebe es bisher interessante Gesichtspunkte, so
Rosenkranz, die durchaus darauf schließen lassen, dass man das
Scheidungsrecht einer Reform unterziehen könnte.

Sporrer: Faires Unterhaltsrecht, das auf Verlauf der Ehe abstellt

In vielen Ehen bestehe nach wie vor ein wirtschaftliches
Ungleichgewicht, zumeist zulasten der Frauen, thematisierte
Justizministerin Anna Sporrer. Für diesen wirtschaftlich schwächeren
Teil müsse daher weiterhin eine gewisse finanzielle Absicherung
gewährleistet sein. Die aktuellen „Zurufe“ nach einem „weg mit dem
Verschuldensprinzip“ würden bei ihr Skepsis erwecken. Um den vielen
existentiellen Angelegenheiten bei einer Scheidung gerecht zu werden,
brauche es vor allem ein faires Unterhaltsrecht, das auf den Verlauf
der Ehe und die unentgeltlichen Leistungen für die familiäre
Gemeinschaft abstellt, so Sporrer. Dabei sollten etwa auch die Dauer
der Ehe und die Anzahl der Kinder eine Rolle spielen. Darüber hinaus
brauche es einen angemessenen Zeitrahmen, in dem sich alle Mitglieder
des zerbrechenden Familiensystems auf ihre neue Lebenssituation nicht
nur wirtschaftlich, sondern auch emotional einstellen können. Zu
verorten sei in der Bevölkerung außerdem laut einer Studie ein
überwiegendes Bedürfnis, das Verschulden am Scheitern der Ehe
gerichtlich klären zu lassen. Zu überlegen gelte es zudem, ob das
Rechtssystem nicht auch Raum geben sollte für ein Innehalten und eine
Rückschau auf das, was in den Beziehungen abgelaufen ist – als
Möglichkeit für jene, die eine solche Klärung brauchen, gab die
Justizministerin zu bedenken. Die Ehe stelle auch einen Vertrag dar,
die Frage sei, wie man in Zukunft mit diesen Pflichten umgehen solle.

Prunbauer-Glaser: Lösung mit ausbalanciertem Ausgleich der
Interessen

Der Österreichische Juristentag verstehe sich als lebendige
Plattform für den konstruktiven Meinungsaustausch, hielt die
Präsidentin des Österreichischen Juristentages Marcella Prunbauer-
Glaser fest. Ziel bei solchen Themen sei es, sachgerechte,
nachhaltige Lösungen im ausbalancierten Ausgleich der Interessen zu
finden. Insgesamt zeige die Tätigkeit des Juristentages auch einen
Spiegel der Rechtsentwicklung auf. Die Regelung der Scheidungsfolgen
betreffe auch gesetzgeberische und gesellschaftspolitische Werte, die
einem Wandel der Zeit unterliegen würden. So gebe es laut Statistik
auch im letzten Jahr wieder einen Zuwachs bei den Scheidungsraten.
Wesentlich seien aus ihrer Sicht bei diesem Thema etwa die
Unterhaltsfragen und die Altersabsicherung, zeigte sie sich gespannt,
was in der Diskussion dazu komme.

Diskussion von Bedarfsunterhalt bis Pensionssplitting

Vielschichtig waren in der Podiumsdiskussion die Argumente zur
Verschuldensfrage und zum nachehelichen Unterhalt im Scheidungsrecht.
Aus Sicht von Christine Miklau, Richterin am Bezirksgericht Meidling
und Vorstandsmitglied der Fachgruppe Familienrecht der Vereinigung
Österreichischer Richterinnen und Richter, gebe es einen enormen
Druck zur einvernehmlichen Scheidung – etwa weil der Ausgang einer
Verschuldensscheidung als Einzelfallentscheidung sehr unsicher sei
und auch am Ende oft keine echte Unterhaltsabsicherung stehe. Dabei
lebe man beispielsweise noch jahrelang in derselben Wohnung, weil das
sonst die Verschuldensfrage beeinflusse. Es gelte, den Blick auf die
große Masse an Leuten zu richten, die nicht die Möglichkeit hätten,
ihre Ansprüche durchzusetzen. Sie sprach sich etwa hinsichtlich eines
Bedarfsunterhalts für ein einfaches System aus, das eine gewisse
Kontinuität mit zeitlicher Befristung bieten sollte, um die bisherige
Wirtschaftsführung weiterlaufen lassen zu können. Für einen
dauerhaften Unterhalt werde man an schwierigen Verfahren nicht
vorbeikommen, so Miklau.

Peter Barth, leitender Staatsanwalt und Leiter der Abteilung
Familien-, Personen- und Erbrecht im Justizministerium, meinte, er
gehe ergebnisoffen in die kommenden Arbeitsgruppen zu diesem Thema.
Als eine von drei von ihm angedachten Varianten für eine künftige
Regelung sprach Barth von einer etwaigen „Cooling-off-Phase“ für die
Scheidung, die einsetzen könnte, indem ein Partner bei Gericht
erkläre, nicht mehr gebunden sein zu wollen. Während dieser Phase
könnte versucht werden, beiden Unterstützung zu bieten. Beim
Ehevertrag als einem – dann belastenden – Dauerschuldverhältnis
brauche es aus seiner Sicht andere Möglichkeiten, herauszukommen als
bei anderen Dauerschuldverhältnissen. Es gehe aus seiner Sicht um
Regelungen, damit sich Menschen ihr Leben neu einrichten können, und
nicht darum, dass sie angeregt würden, „sich fertigzumachen“. Im
Regierungsprogramm werde offenbar ein Bedarfsunterhalt angestrebt, so
Barth. Die Gretchenfrage dazu sollte aus seiner Sicht sein, wie die
Aufgaben während aufrechter Ehe verteilt worden seien. Beispielsweise
wenn jemand die Kinderbetreuung übernommen habe und daraus
resultiere, dass kein Einkommen erzielt werden könne, sollte der
Expartner das ausgleichen. Dem Verschulden könnte man aus seiner
Sicht insofern Stellenwert geben, dass beispielsweise durch schweres
Verschulden der Unterhalt auch verwirkt werden könnte.

Constanze Fischer-Czermak, Universitätsprofessorin im Ruhestand
am Institut für Zivilrecht der Universität Wien, meinte, wenn man das
Verschuldensprinzip abschaffe, bleibe in dieser Schiene wohl nur mehr
die „Scheidung aus Zerrüttung“. Es werde aber nicht genügen, die
Zerrüttung einseitig zu behaupten, gab sie zu bedenken. Aus ihrer
Sicht würde dies systematisch außerdem dem Ehevertrag als
Dauerschuldverhältnis widersprechen, für den dann zumindest eine
Scheidung aus wichtigem Grund eingeführt werden müsste. Die große
Gefahr sehe sie beim Abschaffen des Verschuldensprinzips sonst darin,
dass es dann keine Regelung mehr für denjenigen gebe, der den Bedarf
habe. Anderer Meinung als Barth war Fischer-Czermak auch insofern,
dass aus ihrer Sicht ein einseitiger Brief an das Gericht nicht dem
Rechtsinstitut entspreche, wie man es bisher kenne. Eine
Rechtsberatung zum Thema Eherecht und den Rechtsfolgen würde sie
bereits sehr früh, etwa in der Schule ansetzen. Den wirtschaftlichen
Rahmen mit einem Bedarfsunterhalt eine Zeitlang weiterlaufen zu
lassen, befinde sie für eine gute Idee.

Walter Müller, Präsident der Oberösterreichischen
Rechtsanwaltskammer, zufolge sei die derzeitige Rechtslage im
Scheidungsfall „völlig unbefriedigend“. Auch im Hinblick auf die
Altersarmut bei Frauen vertrete er die Auffassung, dass ein
verpflichtendes Pensionssplitting eingeführt werden müsse. In der Ehe
werde alles geteilt, daher sei es eine dringende Forderung, diese
Ungerechtigkeit, nämlich dass Pensionen bisher nicht geteilt würden,
zu beseitigen. Was den Bedarfsunterhalt betrifft, sollte man es ihm
zufolge bei mehr Ermessensspielraum belassen, als den Bedarf etwa nur
unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz zu sehen. Ein Verschulden könnte
man aus seiner Sicht bei der Höhe des Unterhaltsanspruchs einfließen
lassen. Die Beurteilung sollte aber auch von der Aufteilung der
Kinderbetreuung und Gestaltung der Ehe insgesamt abhängen.

Moderiert wurde die Podiumsdiskussion vom Leiter der Innenpolitik
der Kleinen Zeitung, Walter Hämmerle.

Parlamentsdirektor Harald Dossi bedankte sich in seinen
Abschlussworten für die sehr gelungene Veranstaltung aus zweierlei
Sichtweisen. Einerseits sei heute zu bemerken gewesen, dass viele
Meinungen zu diesem Problem aus der Lebenswirklichkeit vorhanden
seien. Das Motto des Juristentags sei eben genau auch, für solche
Fragen Inputs zu geben. Andererseits seien die Themen dieser
Veranstaltungen auch für Abgeordnete und Klubs interessant, gerade in
einer Phase noch bevor das Gesetz ins Parlament komme. Die Türen des
Hauses seien für solche Veranstaltungen des Juristentags mit
aktuellen, parlamentarisch relevanten Themen weiterhin offen, so
Dossi. (Schluss) mbu

HINWEIS: Fotos von dieser Veranstaltung sowie eine Nachschau auf
vergangene Veranstaltungen finden Sie im Webportal des Parlaments .