Wien (OTS) – Wir sind da – an 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr, in
ganz
Österreich. Egal, ob ein Notfall im Haushalt passiert, am
Arbeitsplatz, auf der Straße oder an einem anderen Ort: Wer Hilfe
benötigt, bekommt sie auch – meistens durch das Rote Kreuz. Das
Rettungswesen in der Alpenrepublik bedarf jedoch einer
Modernisierung, stellt Rotkreuz-Bundesrettungskommandant Gerry Foitik
klar: „Das Sanitätergesetz stammt aus dem Jahr 2002. Eine
Novellierung ist dringend nötig, um technischen und
gesellschaftlichen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Wir fordern von
der Politik eine Reformierung und Modernisierung der Ausbildung von
Sanitäterinnen und Sanitätern, um die Gesundheitsversorgung in
Österreich weiterhin auf sichere Beine zu stellen.“
Foitik weiter: „Österreich verfügt über ein leistungsfähiges
Rettungswesen mit starker Ehrenamtsbasis, als größte
Rettungsorganisation sind wir besonders stolz auf unsere mehr als
40.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rettungsdienst.
Demografie, Technik und Strukturwandel stellen an sie jedoch
wachsende Anforderungen, die in der Ausbildung berücksichtigt werden
müssen.“
Konkrete Positionen des Österreichischen Roten Kreuzes
Das Österreichische Rote Kreuz sieht im Kern der geforderten
Novellierung ein vierstufiges Ausbildungsmodell vor – mit
niederschwelligen Möglichkeiten zum Einstieg und vielfältigen
Entwicklungsmöglichkeiten für Mitarbeitende, sowie der Integration
neuer Technologien, um die Zukunftsfähigkeit und Resilienz des
Systems zu garantieren.
Zu den zentralen Forderungen gehören:
– Die Weiterentwicklung des Ausbildungssystems zu einem vierstufigen
Kompetenzsystem:
– Sanitätshelfer:in / Rettungshelfer:in
– Rettungssanitäter:in (verschlankt, praxisorientiert)
– Notfallsanitäter:in (modular, praxisintensiv, inkl. der
derzeitigen allgemeinen Notfallkompetenzen als Basis)
– Vielfältige Zusatzkompetenzen (z. B. Ultraschall,
Gemeindenotfallsanitäter:in, Qualitätsmanagement).
– Ausbildungsbeginn ab 16 Jahren.
– Anpassung an technische Entwicklungen (z. B.: Integration
Telenotärzt:innen).
– Eingliederung als Teil des Gesundheitssystems inklusive
Systemverantwortung in der Patient:innensteuerung (Patient:innen
können z.B. auch an den niedergelassenen Bereich verwiesen werden).
– Ausbildungen und Zusatzkompetenzen sollen weiterhin niederschwellig
erwerbbar sein, um einen einfachen Berufs- oder Tätigkeitseinstieg,
Perspektiven der Weiterentwicklung und eine ausreichende bundesweite
Personalabdeckung zu gewährleisten.
– Die integrierte Systemarchitektur (Notfallrettung, Sanitätseinsatz,
First Responder, Notruf/Disposition) soll erhalten bleiben, um die
Aufwuchsfähigkeit und Resilienz des Rettungsdienstes für Großeinsätze
und Katastrophen zu wahren.
„Langjährige, theoretisch geprägte Ausbildungen nicht
zielführend!“
„Im Sinne aller Menschen hierzulande müssen wir die große Stärke
des österreichischen Systems – nämlich die flächendeckende Versorgung
mit Sanitätskräften sowie die rasche Aufwuchsfähigkeit bei Krisen und
Katastrophen – erhalten. Langjährige, theoretisch geprägte
Ausbildungen sind hier einfach nicht zielführend. Stattdessen sollten
wir darauf schauen, dass unsere Sanitäterinnen und Sanitäter
möglichst viel praktische Erfahrung sammeln und sich auch freiwillig
neben Studium oder Job engagieren können! Dank des mehrstufigen
Ausbildungssystem mit breiter Basisausbildung und Optionen zur
Fortbildung können sich viele Menschen je nach ihren Ressourcen
engagieren und regionale Herausforderungen gelöst werden. Wir wollen
ein System, das im Ballungsraum Wien genau so funktioniert wie in der
Südsteiermark oder im Montafon“, erklärt Foitik.
Rechtssicher den passenden Behandlungsweg wählen
Langfristig soll durch die Neuerungen das Gesundheitssystem
entlastet und wichtige Einsparungen möglich werden. Denn: „Nicht
jeder Notruf macht einen Transport ins Krankenhaus notwendig. Manche
Patienten brauchen psychosoziale Unterstützung, bei anderen reicht es
nach Abklärung durch den Rettungsdienst, wenn sie am Folgetag den
Hausarzt aufsuchen. Das ist auch im Sinne der ohnehin schon
überlasteten Spitalsambulanzen. Rechtssicherheit gibt es derzeit aber
nur bei einem Transport ins Krankenhaus – das gehört dringend
angepasst!“
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