PV: Verbesserungen bei Begutachtungen

Wien (OTS) – In Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Arbeit,
Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat die Pensionsversicherung
(PV) Maßnahmen beschlossen, um, im Sinne der Versicherten, die
Servicequalität bei Begutachtungen weiter zu verbessern.

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit den Versicherten
ist Voraussetzung jeder Begutachtung. Die Pensionsversicherung
arbeitet laufend daran, Services für die Versicherten zu verbessern.
Die PV hat daher die Kritik der vergangenen Tage zum Anlass genommen,
die internen Bemühungen zur stetigen Verbesserung des
Begutachtungsprozesses in Abstimmung mit dem Bundesministerium zu
intensivieren.

Folgende Maßnahmen wurden dazu in Zusammenarbeit mit dem
Bundesministerium festgelegt:

Zwtl.: Erstellung eines Verhaltenskodex

Der geplante Kodex soll klare Leitlinien für die Kommunikation
aller Gutachter*innen der Pensionsversicherung mit den Versicherten
setzen. Insbesondere wird damit ein respektvoller, empathischer und
wertschätzender Umgang gewährleistet. Die Einhaltung des Kodex wird
seitens der Pensionsversicherung laufend einer Evaluierung unterzogen
und vom Bundesministerium im Rahmen ihrer Aufsicht geprüft.

Zwtl.: Ausbau von Schulungen

Die Gutachter*innen der PV werden in der Pensionsversicherung
ausgebildet, müssen sich über die ÖBAK zertifizieren und regelmäßig
rezertifizieren. Sie sind zudem gesetzlich zu laufenden
Weiterbildungen verpflichtet, um am letzten Stand neuester
wissenschaftlicher Kenntnisse zu sein. Spezielle Schulungen zu
empathischen Kommunikationstechniken, aktive Zuhörstrategien sowie
der professionelle Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen sollen
dazu beitragen, noch besser auf die Bedürfnisse der Versicherten
einzugehen.
Die im Verhaltenskodex festgelegten Leitlinien werden nach
Fertigstellung verpflichtender Teil der Ausbildung der Lehrgänge der
ÖBAK sein.

Zwtl.: Mitnahme von Vertrauenspersonen

Bei Pflegegeldbegutachtungen ist die Anwesenheit einer
Vertrauensperson seitens der Pensionsversicherung ausdrücklich
ermöglicht, da Informationen von der Betreuungsperson sehr wertvoll
sind. Auf dem Antragsformular wird extra gefragt, ob weitere Personen
vom Termin des Hausbesuches informiert werden sollen.
Auch für die Begutachtungen im Zusammenhang mit Invaliditäts-und
Berufsunfähigkeitspensionen wird die Anwesenheit einer weiteren
Person bei der Begutachtung grundsätzlich ermöglicht, sofern ein
reibungsloser Untersuchungsablauf gesichert ist. Die Antragsteller*
innen werden hierzu künftig aktiv informiert werden.

Zwtl.: Weiterentwicklung der Begutachtungen

Die Weiterentwicklung der Begutachtungen ist bereits ein
permanenter, wissenschaftsgetriebener Prozess. Im Fokus der
zukünftigen Entwicklungen wird ganz besonders die transparente
Kommunikation mit den Versicherten liegen.

Jede Person wird individuell und qualitativ hochwertig
begutachtet. Bei Bedarf können Ärzt*innen verschiedener
Fachrichtungen zu den Begutachtungen hingezogen werden. Die Dauer
richtet sich folglich individuell nach den Bedürfnissen der
Versicherten. Dieses Prinzip wird zukünftig weiterverfolgt und
verstärkt werden.

Zwtl.: Ausbau des Beschwerdemanagements

Das Beschwerdemanagement der Pensionsversicherung wird weiter
verbessert und mit Maßnahmen der Qualitätssicherung weiterentwickelt.

Ziel der Pensionsversicherung ist, Begutachtungen fachlich
fundiert, standardisiert, nachvollziehbar und zugleich respektvoll
gegenüber den Versicherten durchzuführen.

Obmann Peter Schleinbach und Obmann Andreas Herz, MSc, der
Pensionsversicherung: „Ein respektvoller und empathischer Umgang mit
allen Versicherten ist Voraussetzung jeder Begutachtung. Die
Antragsteller*innen haben gesundheitliche Einschränkungen und machen
sich Sorgen um ihre Zukunft. Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst und
agieren im Sinne unserer Versicherten, um ihre Absicherung zu
gewährleisten.“