Wien (OTS) – Die EU-Wirtschafts- und Finanzminister:innen werden
voraussichtlich
morgen in Brüssel die Abschaffung der Zollfreigrenze von 150 Euro für
Pakete aus Drittstaaten fixieren. Damit soll die Paketflut aus
Fernost endlich eingedämmt werden.
Laut EU-Kommission kommen 91% aller eCommerce-Importe mit einem
Warenwert unter 150 Euro aus China. Das Volumen hat sich innerhalb
eines Jahres von 1,9 auf 4,2 Milliarden mehr als verdoppelt.
Zwtl.: Schadensausmaß in Österreich bei bis zu 4,5 Milliarden Euro
„Die EU-Zollfreigrenze von 150 Euro wird von den Online-
Ramschhändlern aus Fernost systematisch ausgenutzt, um Zollabgaben zu
vermeiden und die Einfuhrumsatzsteuer zu verringern. Das läuft sowohl
über bewusste Falschdeklarationen, als auch über die Stückelung von
Paketsendungen in Teillieferungen“, erklärt Rainer Will ,
Geschäftsführer des freiwilligen, überparteilichen und unabhängigen
Handelsverbands. „Wir reden hier nicht von Einzelfällen, sondern von
einem kriminellen Massenphänomen. Das schadet dem europäischen
Handel, den Innenstädten und der öffentlichen Hand massiv. Das
Schadensausmaß liegt allein in Österreich bei bis zu 4,5 Milliarden
Euro.“
Der Handelsverband setzt sich daher gemeinsam mit dem
europäischen Dachverband Ecommerce Europe seit mittlerweile 10 Jahren
für eine Abschaffung der EU-Zollfreigrenze ein.
„Auf nationaler Ebene empfehlen wir zusätzlich die Einführung
einer Plattformhaftung für die korrekte Warendeklaration. Nur so
können wir heimische Jobs und Ortskerne sichern und ein Fair Play im
Handel sicherstellen“, appelliert Handelssprecher Rainer Will an die
Bundesregierung .
Nach Gesprächen von Rainer Will mit Bundeskanzler Stocker,
Finanzminister Marterbauer und weiteren zuständigen
Regierungsmitgliedern über die Abschaffung der Zollfreigrenze und die
Einführung einer Plattformhaftung prüfen die zuständigen Ressorts
eine zeitnahe Umsetzung, um mehr Steuereinnahmen zu lukrieren und
heimische Jobs und die Wirtschaft zu unterstützen.
Bereits im August 2024 hatte der Handelsverband gegen die Fernost
-Plattform Temu eine UWG-Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde
(BWB) eingebracht. Die Ermittlungen laufen noch.
Mehr Informationen dazu finden Sie im umfangreichen HV eCommerce
Dossier