Wien (OTS) – Die Bestellung der neuen Tierschutzombudsfrau im
Burgenland gibt aus
Sicht der Österreichischen Tierärztekammer Anlass, grundsätzliche
Fragen zur Rolle und Bedeutung tierärztlicher Fachkompetenz in
zentralen Funktionen des Tierschutzes aufzuwerfen.
„Wir zeigen uns verwundert über die Besetzung der
Tierschutzombudsstelle im Burgenland und insbesondere darüber, dass
bei einer derart wichtigen Tierschutzfunktion keine tierärztliche
Expertise zum Tragen gekommen ist“, erklärt ÖTK-Präsident Mag. Kurt
Frühwirth.
„Bei einer so bedeutenden Personalentscheidung hätten wir uns
zumindest einen direkten fachlichen Austausch erwartet“, so Frühwirth
und betont weiter: „Tierschutzombudsstellen nehmen eine zentrale
Rolle im Vollzug und in der Weiterentwicklung des Tierschutzes ein.
Sie befassen sich regelmäßig mit Fragen der Tiergesundheit und
Tierhaltung, mit der Beurteilung von Schmerzen, Leiden, Schäden und
Verhaltensstörungen sowie mit der fachlichen Bewertung konkreter
Tierschutzfälle. Diese Aufgaben erfordern veterinärmedizinische
Kompetenz“. Darüber hinaus kommt Tierschutzombudsstellen aufgrund
ihrer weisungsfreien Parteienstellung eine besondere Verantwortung
zu.
Zwtl.: „Tierschutz ist weit mehr als eine Verwaltungsaufgabe“
Tierärztinnen und Tierärzte verfügen aufgrund ihrer Ausbildung
und Berufserfahrung über jene wissenschaftlich fundierte
Fachkompetenz, die notwendig ist, um Gesundheitszustand, Wohlbefinden
und Haltungsbedingungen von Tieren professionell zu beurteilen. Das
Fachtierarztgebiet für Tierschutz, Tierhaltung und Verhaltensmedizin
unterstreicht die Bedeutung veterinärmedizinischer Expertise für die
qualifizierte Betreuung und Weiterentwicklung des Tierschutzes.
„Tierschutz ist weit mehr als eine Verwaltungsaufgabe. Wer
Entscheidungen über tierschutzrelevante Sachverhalte trifft oder
fachlich begleitet, sollte über die entsprechende
veterinärmedizinische Expertise verfügen. Diese Kompetenz kann nicht
beliebig ersetzt werden“, so Frühwirth. Besonders bemerkenswert
erscheint der Tierärztekammer, dass sich zahlreiche hochqualifizierte
Tierärztinnen und Tierärzte für die Position beworben haben. Vor
diesem Hintergrund stellt sich die Frage, welchen Stellenwert
veterinärmedizinische Fachkompetenz bei der Besetzung derartiger
Funktionen künftig noch einnimmt.
Hinzu kommt, dass die Leitung der Tierschutzombudsstellen in den
Bundesländern traditionell von Tierärztinnen und Tierärzten, mit
Ausnahme von Wien und Vorarlberg, wahrgenommen werden. Diese
fachliche Verankerung wird zunehmend aufgeweicht. Die Tierärztekammer
spricht sich daher für eine gesetzliche Verankerung
veterinärmedizinischer Qualifikationen als Voraussetzung für die
Besetzung von Tierschutzombudsstellen aus.
„Es geht nicht um eine Personaldebatte, sondern um eine
grundsätzliche Frage: Welchen Stellenwert hat tierärztliche Expertise
in Schlüsselpositionen des Tierschutzes? Wer Tierwohl nachhaltig
sichern will, sollte dort, wo fachliche Entscheidungen vorbereitet,
bewertet und begleitet werden, auf jene Expertise setzen, die sich
tagtäglich mit Tiergesundheit und Tierschutz befasst“, erklärt
Frühwirth.
Abschließend hält der Präsident der Tierärztekammer fest: „Tierschutz
lebt vom Zusammenwirken unterschiedlicher Perspektiven und
Disziplinen. Gerade deshalb ist es wichtig, dass
veterinärmedizinische Fachkompetenz in zentralen Tierschutzfunktionen
angemessen vertreten ist. Tierärztinnen und Tierärzte tragen täglich
Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen von Tieren –
ihre Expertise sollte daher in Schlüsselpositionen des Tierschutzes
entsprechend berücksichtigt werden.“