Neuer Bericht von Monitoringausschuss: Österreich untätig bei Abbau von Heimen

Wien (OTS) – Die De-Institutionalisierung kommt in Österreich kaum
voran: viele
Menschen mit Behinderungen leben weiterhin in Heimen. Es existiert
keine umfassende politische Strategie zum Abbau institutioneller
Strukturen. Ebenso fehlt ein klares Verständnis, was De-
Institutionalisierung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention (UN
-BRK) bedeutet. Unzureichende Unterstützungsleistungen und ein Mangel
an barrierefreiem Wohnraum verschärfen die Situation.

Das zeigt der aktuelle „Monitor 2024 De-Institutionalisierung“,
den der Unabhängige Monitoringausschuss zum heutigen Tag der Menschen
mit Behinderungen veröffentlicht hat. Er bündelt Erfahrungsberichte
von Menschen mit Behinderungen aus der Öffentlichen Sitzung 2024 und
leitet daraus politische Maßnahmen ab.

„ Die gesellschaftliche und politische Grundhaltung ist
weiterhin, dass Menschen mit Behinderungen in Heimen am besten
aufgehoben sind. Das steht in klarem Widerspruch zum Recht auf
selbstbestimmtes Leben nach der UN-BRK „, sagt Daniela Rammel vom
Vorsitzteam. Neben der inklusiven Bildung war die De-
Institutionalisierung einer der zentralen Kritikpunkte des UN-
Fachausschusses im Rahmen der Staatenprüfung 2023.

Zwtl.: Zentrale Problemfelder, die einer umfassenden De-
Institutionalisierung im Wege stehen:

Unklares Begriffsverständnis und fehlende Strategie: Akteur*innen
verstehen unter De-Institutionalisierung oft lediglich Reformen
innerhalb von Einrichtungen statt als strukturellen Wandel hin zu
selbstbestimmten Wohnformen. Eine koordinierte Gesamtstrategie fehlt.

Zu wenig Persönliche Assistenz: Menschen mit Behinderungen
berichten von bürokratischen Hürden, regionalen Unterschieden und
Altersgrenzen. Altersunabhängige und bedarfsgerechte Assistenz sind
Voraussetzung für Selbstbestimmung und Teilhabe außerhalb von
Institutionen.

Fehlender Übergangsprozess und Mangel an barrierefreiem Wohnraum:
Leistbare barrierefreie Wohnungen fehlen, Antragstellungen sind oft
nicht barrierefrei. In einigen Bundesländern wurden gesetzliche
Vorgaben zu baulicher Barrierefreiheit zurückgeschraubt, dies
verschärft die Lage. De-Institutionalisierung benötigt einen
Übergangsprozess, der mit einem Ausbau an barrierefreiem und
leistbarem Wohnraum verbunden sein muss.

Zwtl.: Deshalb empfiehlt der Unabhängige Monitoringausschuss u.a.
folgende Maßnahmen:

eine österreichweite De-Institutionalisierungsstrategie mit
konkreten Maßnahmen, Zielen und Etappenplänen ausgehend von einem
gemeinsamen Verständnis von „De-Institutionalisierung“ im Sinne der
UN-BRK

keine Investitionen in bestehende oder neue institutionelle
Wohnformen und vorhandene Institutionen abbauen

Umlenkung bestehender Ressourcen in eine Wohnpolitik, die
barrierefreien und leistbaren Wohnraum schafft und selbstbestimmtes
Wohnen ermöglicht.

den systematischen flächendeckenden Ausbau von gemeindenahen
Unterstützungsdiensten und eine inklusive und barrierefreie
Gestaltung aller öffentlichen Dienstleistungen und öffentlichen
Einrichtungen

einheitliche Regelungen und bundesweite Vorgaben für eine
personenzentrierte, bedarfsgerechte und altersunabhängige Persönliche
Assistenz für alle Menschen mit Behinderungen sowie eine ausreichende
finanzielle Deckung in den Bundes- und Landesbudgets

Alle weiteren Empfehlungen des Unabhängigen Monitoringausschusses
nachlesen:

Monitor De-Institutionalisierung

Factsheet (auch in Leichter Sprache und ÖGS verfügbar)