Neue Gesetze, Verbesserungen bei Stromtarifen und der digitale Kassenbon: Das bringt 2026 für Konsument:innen

Linz (OTS) – Anti-Mogelpackungs-Gesetz, Sozialtarif für Strom, Gesetz
gegen
Parkplatz-Abzocke und einige weitere Neuerungen treten im Jahr 2026
in Kraft. Die AK Oberösterreich hat einen Überblick für die
Konsument:innen, um gut informiert ins neue Jahr starten zu können.

2026 bringt viel Neues für Konsument:innen. Mit Gesetzen soll unter
anderem Greenwashing, also ungerechtfertigten
Nachhaltigkeitsversprechungen, Parkplatz-Abzocke, Mogelpackungen und
Papiermüll an der Kasse der Kampf angesagt werden. Übrigens: Für süße
Frühstücker:innen gibt es auch Verbesserungen.

Reparaturbonus wird zur „Geräte-Retter-Prämie“
Die neue „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt den mit Jahresende
auslaufenden Reparaturbonus. 2026 erhalten Konsument:innen mit
Wohnsitz in Österreich maximal 130 Euro pro Reparatur für ausgewählte
Haushalts- und Elektronikgeräte. Weitere Informationen finden Sie auf
www.geräte-retter-prämie.at . Dort können ab 12. Jänner 2026 die Bons
zum Einlösen bei den Partnerbetrieben erstellt werden.

Neues Gesetz gegen „Parkplatz-Abzocke“
Im vergangenen Jahr haben sich hunderte Konsument:innen an die AK
Oberösterreich gewandt, da ihnen Besitzstörung vorgeworfen und die
Zahlung hoher Summen verlangt wurde, um eine Klage zu vermeiden. Ab
1. Jänner 2026 gibt es ein neues Gesetz, das die Anwalts- und
Gerichtsgebühren drastisch senkt und dadurch überhöhte Forderungen
unattraktiv macht. Dazu wird der Weg zum Obersten Gerichtshof
geöffnet.

Sozialtarif für Strom
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird ab 1. April
2026 ein maximaler Strompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh)
netto für die ersten 2.900 kWh pro Jahr für einkommensschwache
Haushalte eingeführt. Anspruchsberechtigt sollen unter anderem
Empfänger:innen von Mindestsicherung und Mindestpension, sowie
pflegebedürftige Personen sein.

Anti-Mogelpackungs-Gesetz
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz tritt mit 1. April 2026 in Kraft.
Lebensmittel- und Drogeriehändler sind künftig verpflichtet, in
leicht verständlicher Form, 60 Tage lang entweder am Produkt, Regal
oder in unmittelbarer Umgebung darauf hinzuweisen, wenn bei einem
Produkt der Inhalt reduziert wurde, jedoch der Preis gleichbleibt (
„Shrinkflation“).

Damit Preise am Regal besser lesbar und damit vergleichbar sind, muss
der Grundpreis in einer Schriftgröße angegeben werden, die mindestens
50 Prozent der Schriftgröße des Verkaufspreises beträgt, z.B. 8
Millimeter Schriftgröße beim Ver- und 4 Millimeter beim Grundpreis.

Neue Frühstücksrichtlinie
Ab dem 14. Juni 2026 gelten EU-weit verschärfte Vorschriften im
Rahmen der Frühstücksrichtlinien. Honig muss mit den Herkunftsländern
in absteigender Reihenfolge, inklusive Prozentsätzen, gekennzeichnet
werden. Konfitüren und Marmeladen erhalten einen höheren
Mindestfruchtgehalt, Fruchtsäfte müssen klarer über Zuckerarten und –
gehalt informieren, und Trockenmilch wird flexibler in der
Herstellung laktosefreier Produkte geregelt. Ziel ist eine bessere
Verbraucherinformation, höhere Produktqualität und mehr Transparenz.

Werbeaussagen & Greenwashing – neue Vorgaben für Nachhaltigkeits-
Versprechen
Ab 27. September 2026 gelten strengere Vorschriften für Werbung mit
Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen: Begriffe wie „nachhaltig“,
„klimaneutral“ etc. dürfen nur verwendet werden, wenn sie belegbar
und nachvollziehbar sind.

Digitale Kassenbons
Ab 1. Oktober 2026 dürfen Unternehmen digitale Kassenbons per QR-Code
oder als Link ausstellen. Die Kund:innen entscheiden, ob sie einen
Papierbeleg brauchen. Zeitgleich können volljährige Kund:innen mit
Hauptwohnsitz in Österreich ihre Kassenbelege des Vormonats beim
Finanzministerium einreichen und an einer Lotterie teilnehmen.
Monatlich werden hundertmal 2.500 Euro und übers Jahr zweimal 250.000
Euro verlost. Ziel ist es, die Steuerdisziplin der Geschäfte zu
erhöhen.

PFAS-Verbot & strengere Vorgaben für bestimmte Produkte
Ab 10. Oktober 2026 ist in der Gesetzesplanung vorgesehen, dass
bestimmte Textilien, Lederwaren, Verpackungen und Kosmetika, die Per-
und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) enthalten, verboten werden. PFAS
sind sogenannte „Ewigkeitschemikalien“, die sich in Körper und Umwelt
anreichern können, was mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist.