Lehrling ausgenutzt und nicht bezahlt: AK Young erkämpft rund 8.100 Euro für junge Arbeitnehmerin

Kärnten (OTS) – Statt eine qualifizierte Büroausbildung zu erhalten,
musste die junge
Frau berufsfremde Tätigkeiten wie Materialverpackung, Rasenmähen und
weitere Hilfsarbeiten erledigen, die nicht Teil dieses Berufsbildes
sind. Zudem wurde der Jugendlichen über Monate hinweg das
Lehrlingseinkommen vorenthalten. „Im weiteren Verlauf haben wir
festgestellt, dass innerhalb des Betriebs keine Person die
Qualifikation oder Befugnis besaß, um Lehrlinge auszubilden“, erklärt
AK-Young-Experte Erich Malle. Der Jugendreferent konnte für die
Auszubildende sowohl Schadenersatz als auch die Auszahlung der
offenen Lehrlingsentschädigungen in der Höhe von insgesamt rund 8.100
Euro erwirken.

„Wir werden weiterhin konsequent eingreifen, wo Lehrlinge ausgebeutet
statt ausgebildet werden“, betont Goach und rät: „Wer sich nicht
sicher ist, ob am Ausbildungs- bzw. Arbeitsplatz alles mit rechten
Dingen zugeht, kann auf die kostenlose Beratung und juristische
Unterstützung durch unsere Expertinnen und Experten der AK Young
vertrauen.“

Wichtige Tipps für Lehrlinge

Lehrvertrag prüfen: Es müssen alle relevanten Angaben –
insbesondere zum Lehrlingseinkommen, Dauer und Ausbildungsbereich –
verschriftlicht sein.

Ausbildungsdokumentation führen: Welche Tätigkeiten werden wann
ausgeübt und vermittelt.

Rechte kennen: Lehrlinge haben Anspruch auf eine qualitativ
hochwertige Ausbildung, nicht auf unbezahlte Hilfsarbeiten.

Bei Problemen bei AK Young melden: Wenn das Lehrlingseinkommen
nicht bezahlt wird, berufsfremde Arbeiten erledigt werden müssen, es
im Betrieb keine Lehrlingsausbilder gibt, Druck ausgeübt wird oder
unfaire Behandlungen zum Alltag gehören, hilft die AK Young weiter:
akyoung.at , [email protected] oder
050 477-1002