Wien (OTS) – Kammer der Steuerberater:innen und
Wirtschaftsprüfer:innen
unterstützt die Forderung nach einer Wiedereinführung der
Behaltefrist für Kursgewinne und legt konkrete Umsetzungsvorschläge
vor.
Die aktuelle Diskussion über eine steuerliche Begünstigung der
privaten Altersvorsorge trifft aus Sicht der Kammer der
Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) einen wichtigen
Punkt. „Wir teilen das Ziel, langfristigen Vermögensaufbau steuerlich
nicht länger zu benachteiligen. Diese Forderung ist für uns nicht neu
– wir haben sie bereits in unserem Steuer-Reformpapier erhoben, lange
bevor sie wieder auf der politischen Tagesordnung stand“, sagt KSW-
Präsident Philipp Rath.
Zwtl.: Kapital mobilisieren statt stillzulegen
In Österreich liegt ein erheblicher Teil des privaten Vermögens
in sehr konservativen Anlageformen, während Unternehmen und Start-Ups
Kapital für Investitionen und Innovation benötigen. „Dieses Kapital
liegt brach. Wir sollten es nicht besteuern, sondern in Bewegung
bringen“, so Rath. Ein weiterer Aspekt sei dem Berufsstand seit
Langem bekannt: Bei langen Haltedauern werde auch inflationsbedingter
Wertzuwachs besteuert. „Wer über zwanzig Jahre veranlagt, versteuert
am Ende zu einem erheblichen Teil Scheingewinne. Das ist kein Detail,
sondern ein Systemfehler.“
Zwtl.: Vier Prinzipien für die Umsetzung
Die KSW warnt davor, eine wichtige Maßnahme durch Überkomplexität
zu entwerten – und legt vier Ausgestaltungsprinzipien vor:
1. Abwicklung an der Quelle. Die Begünstigung muss über die
depotführende Stelle automatisch greifen, ohne Antrag und ohne
zusätzliche Veranlagungspflicht. Das österreichische KESt-System ist
im Abzug effizient – diese Stärke darf nicht aufgegeben werden.
2. Symmetrie bei Verlusten. Wer Kursgewinne nach Ablauf der Frist
steuerfrei stellt, muss realisierte Verluste konsequent verwertbar
machen. Steuerlich fair ist ein System nur, wenn es Chance und Risiko
gleich behandelt.
3. Klare Übergangsregelung. Maßgeblich soll der Anschaffungszeitpunkt
sein, mit einer sauberen Abgrenzung zwischen Alt- und Neubestand.
Rückwirkende Konstruktionen und befristete Sonderregime erzeugen
genau jenen Verwaltungsaufwand, der die Wirkung aufzehrt.
4. Kein neues Sonderproduktregime. Eine allgemeine Behaltefrist ist
einem eigens konstruierten Vorsorgedepot mit Betragsgrenzen,
Produktkatalogen und Ausnahmetatbeständen vorzuziehen.
Missbrauchsvermeidung lässt sich über die Haltedauer selbst
erreichen.
Zwtl.: Budgetär tragfähig
Ein Steuerentfall entstünde erst zeitverzögert und nur dort, wo
tatsächlich langfristig gehalten wurde. „Diese Maßnahme belastet kein
laufendes Budget, sondern setzt ein Signal, das sofort wirkt“, betont
Rath, der auch anbietet, die KSW in der technischen Ausgestaltung
einzubinden. „Wir bringen uns nicht nur mit Forderungen ein, sondern
mit ausgearbeiteten Lösungen. Unsere Expertinnen und Experten kennen
die Abwicklungsrealität in den Kanzleien und bei den Banken“, so Rath
abschließend.