Wien (OTS) – Der Verein Kleinwasserkraft Österreich warnt vor der
Beschlussfassung
des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) – die massive
Benachteiligung heimischer Erzeugung droht.
Zwtl.: Momentaner Entwurf des ElWG ist strikt abzulehnen
Im aktuellen ElWG-Entwurf sind Netzentgelte für Strom-Einspeiser
vorgesehen. Dies führt zu einer Benachteiligung der heimischen
Stromproduktion gegenüber Stromimporten, da für diese die Gebühren
nicht anfallen. Eine massive Gefährdung der gesamten erneuerbaren
Energiezukunft und damit auch des Wirtschaftsstandorts Österreich ist
logische Folge. Gleichzeitig sind Stromerzeuger genötigt, die
Gebühren weiterzugeben, womit der Strompreis erhöht wird, anstatt ihn
zu senken. Kleinwasserkraft Österreich appelliert daher an
Bundesminister Hattmannsdorfer sowie die Koalitionsparteien, den
Gesetzesentwurf entsprechend anzupassen.
„Für uns gilt: lieber kein neues Gesetz als eines mit derartigen
Verschlechterungen!“, so Paul Ablinger, Geschäftsführer von
Kleinwasserkraft Österreich. „Eine Preisreduktion erreicht man durch
die Erhöhung des Angebotes, also einen beschleunigten Ausbau. Damit
stärken wir zusätzlich den Standort, da der jährliche
Kaufkraftabfluss von mehr als 10 Milliarden Euro für Energieimporte
reduziert wird.“
Daher gilt es, Anreize zu setzen, um sich nachhaltige aus der
Krise zu investieren, stattdessen ist das Gegenteil geplant: neue
Abgaben und weitere Verunsicherungen stehen in Aussicht. Deutlich
weniger Ausbau ist die logische Folge.
„Während das ElWG in weiten Teilen ein gutes Gesetz ist, sind die
zusätzlichen Gebühren auf das Schärfste abzulehnen und müssen vor
Beschlussfassung dringend überarbeitet werden.“, so Ablinger weiter.
Zwtl.: Rahmenbedingungen ja, aber mit Weitblick!
Die Kleinwasserkraft-Branche ist an klaren gesetzlichen
Bedingungen interessiert, sind sie doch Grundvoraussetzung für den
schnellen weiteren Ausbau und damit die nachhaltige Energieversorgung
rund um die Uhr. Obwohl das ElWG ein lang gefordertes Gesetz war, ist
es in der momentanen Fassung nicht tragbar.
Konkret kann das Gesetz nur dann zu einem Erfolg werden, wenn die
laufend zu zahlenden Netzgebühren sowie die bisherige G-Komponente
ersatzlos gestrichen werden. Mit den geplanten Netzanschlusskosten
wird vonseiten der Kleinwasserkraft der Netzausbau ohnehin
mitfinanziert und erbrachte Netzdienstleistungen aus der Branche
werden weiterhin nicht abgegolten.
„Um den Wirtschaftsstandort Österreich und unsere nachhaltige
Energiezukunft nicht aufs Spiel zu setzen, appellieren wir daher an
Bundesminister Hattmannsdorfer sowie die Koalitionsparteien:
Überarbeiten Sie den Gesetzesentwurf und sehen Sie von einer
Beschlussfassung der aktuellen Version in jedem Falle ab! Auf ein
paar Wochen mehr kommt es jetzt auch nicht mehr an.“, so Ablinger
abschließend.