Wien (OTS) – Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat die Risiken der
Margenbegrenzungsverordnung von Beginn an klar erkannt. In ihrer
Stellungnahme hält sie unmissverständlich fest:
„Die gestiegenen Margen entstehen zum größten Teil bei den
Raffinerien. Da die Kraftstoffversorgung in Österreich auch
wesentlich von Importen abhängt, kommt es bei ins Ausland reichenden
Lieferketten potenziell zu Verzerrungen: Manche Tankstellen bzw.
Zwischenhändler können betroffene Kraftstoffe zu niedrigeren
Einkaufspreisen beziehen, andere nicht.“ Und weiter: „Konkret sind
davon kleine und mittlere, nicht vertikal integrierte Tankstellen
betroffen, die nicht zu margenreduzierten Konditionen einkaufen
können.“
Tatsächlich ist dieses Szenario, vor dem auch der Fachverband
Energiehandel stets warnte, nun Realität: „Unseren Energiehändlern
geht sprichwörtlich die Luft aus, da sie die 5 Cent Reduktion nicht
von ausländischen Raffinerien bekommen. Wir reden mittlerweile nicht
einmal mehr von Gewinnen, sondern von fehlender Kostendeckung. Der
Wettbewerb ist massiv zugunsten der großen, vertikal integrierten
Konzerne verzerrt“, warnt Jürgen Roth, Obmann des Energiehandels in
der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Statt Reduktion der
Spritpreise muss ein Teil des Marktes wohl beim Staat Regressieren,
was überhaupt nicht im Sinne der Verordnung ist.“
„Unsere Händler sind der Garant für den Wettbewerb gegen die
Großen, stehen aber mit dem Rücken zur Wand. Wenn diese
Wettbewerbsverzerrung noch einen weiteren Monat anhält, rechnen wir
mit dem Schlimmsten bis hin zu Versorgungsengpässen“, so Roth. Genau
diese Entwicklung hat die Bundeswettbewerbsbehörde bereits zu Beginn
der Verordnung prognostiziert – und sie ist nun zu 100 % Realität
geworden. Aber auch dieses Szenario wurde von der BWB ausdrücklich
angesprochen: „Jedoch ist davon auszugehen, dass dann auch der Markt
das Unternehmen zwingen würde, unter Kosten bzw. ohne angemessenen
Gewinn anzubieten. Dadurch besteht das Risiko, dass Unternehmen aus
dem Markt ausscheiden und der Wettbewerb dauerhaft geschwächt wird.“
Das Fazit aus Sicht des Energiehandels ist eindeutig: „Die
Politik muss diese Wettbewerbsverzerrung sofort beenden. Die
Verordnung muss ausgesetzt oder grundlegend überarbeitet werden,
damit der Energiehandel überhaupt überleben kann“, so Jürgen Roth
abschließend. (PWK187/DFS)
Die Stellungnahme der BWB: Betreff: Verordnung der
Bundesregierung zur Margenbegrenzung bei Treibstoffen