Kärnten: Tierschutz Austria kämpft gegen Goldschakal-Bejagung

Klagenfurt/Wien/Vösendorf (OTS) – Heute wird am
Landesverwaltungsgericht Kärnten über eine Beschwerde
von Tierschutz Austria verhandelt, die sich gegen die
Durchführungsverordnung zum Kärntner Jagdgesetz richtet. Im Zentrum:
Die Jagd auf Goldschakale ohne valide Datenbasis sowie der Einsatz
rechtswidriger Fanggeräte für Wildvögel.

Zwtl.: Goldschakal Population ungewiss

Seit Beginn der Bejagung 2022 bis Anfang 2025 wurden fast 100
Goldschakale in Kärnten getötet – 47 davon allein im Jagdjahr 2024/25
(Stand März 2025; fast ein Jahr alt). Dabei ist der Goldschakal laut
EU-Recht (FFH-Richtlinie, Anhang V) auch in Österreich geschützt.

„ Vor jeder Bejagung muss ein günstiger Erhaltungszustand durch
verlässliche Daten belegt sein – doch genau das ist in Österreich
seit über zwölf Jahren nicht der Fall. Der Goldschakal wird auch im
neuen FFH-Bericht erneut nicht in einem günstigen Erhaltungszustand
geführt. Eine Bejagung ist damit nicht nur ökologisch
unverantwortlich, sondern schlicht rechtswidrig “, warnt Dr.in
Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz
Austria.

Zwtl.: Kein ordentliches Monitoring

Der Erhaltungszustand einer Art kann nur durch valide Daten
belegt werden. Doch genau daran fehlt es in Kärnten, wie
Wildtierökologe Dr. Felix Knauer, Forschungsinstitut für
Wildtierkunde und Ökologie, Vetmeduni Wien, deutlich macht:

„ Die Jägerschaft liefert die wenigen Daten, die sie zum
Goldschakal haben: Es werden Aufnahmen von Wildkameras und
Sichtbeobachtungen ausgewertet. Doch das reicht nicht für ein state-
of-the-art Monitoring. Wildtierkameras können Tiere mehrfach zählen,
bei Sichtbeobachtungen können zudem Verwechslungen dabei sein. “

Univ.-Prof. Dr. Kurt Kotrschal, Verhaltensbiologe, Universität
Wien, einer der Gründer des Wolf Science Center Ernstbrunn, ergänzt:

„ Aufgrund des unzureichenden Monitorings ist unklar, ob es in
Kärnten eine reproduzierende Population gibt. Gut möglich, dass die
Neueinwanderer aus Italien oder Slowenien einen Gutteil der Abschüsse
ausmachen. In Kärnten geht es offenbar um Wiederausrottung, nicht
aber um Artenschutz und Ökologie. Für ein aussagekräftiges und
gesetzeskonformes Wildtiermonitoring, welches Schlüsse auf die
Population zulässt, braucht es internationale Standardverfahren und
geschultes Personal. Weil es in Kärnten daran mangelt und man
deswegen auch kaum etwas über die Populationsentwicklung der
Goldschakale weiß, dürfen sie auch nicht abgeschossen werden. “

In Kärnten wird kein internationales, FFH-konformes Monitoring
nach den SCALP -Kriterien angewendet.

Zwtl.: Kärntner Jagdpraxis ist rechtswidrig

Laut Tierschutz Austria verstößt die aktuelle Kärntner Jagdpraxis
mehrfach gegen EU- und nationales Recht:

– Die intensive Bejagung des geschützten Goldschakals, ohne günstigen
Erhaltungszustand und gültiges Monitoring, widerspricht der FFH-
Richtlinie.

– Der Einsatz nicht-selektiver Fanggeräte wie Habichtskorb,
Norwegischer Krähenfalle und Eichelhäherfalle zur Wildvogeljagd
widerspricht sowohl dem Tierschutzgesetz als auch der EU-
Vogelschutzrichtlinie

Zwtl.: Tierschutz Austria fordert:

– Ein Ende der Goldschakal-Jagd in Kärnten wegen nicht günstigem
Erhaltungszustand der Art & ein FFH-konformes Monitoring

– Ein Verbot nicht-selektiver, rechtswidriger Fanggeräte für
Wildvögel wie Eichelhäherfalle, Norweger-Krähenfalle und Habichtkorb

Zwtl.: Hintergrund:

Tierschutz Austria stellte als anerkannte Umwelt-NGO im September
2024 einen Antrag auf Verordnungsprüfung, weil die
Durchführungsverordnung zum Kärntner Jagdgesetz gleich mehrfach gegen
EU- und Bundesrecht verstößt. Nach über sechs Monaten
Bearbeitungszeit wurde der Antrag im März 2025 mit einem Bescheid der
Kärntner Landesregierung abgewiesen. Dagegen ging Tierschutz Austria
mit einer Beschwerde vor das Landesverwaltungsgericht, wo heute,
wieder mehrere Monate später, die Verhandlung stattfindet.

Vor Ort für Tierschutz Austria: Dr.in Michaela Lehner, Leiterin
der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria, Dr. Felix Knauer,
Wildtierökologe, Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie,
Vetmeduni Wien sowie Univ.-Prof. Dr. Kurt Kotrschal,
Verhaltensbiologe, Universität Wien, einer der Gründer des Wolf
Science Center Ernstbrunn.

Fotos (honorarfrei) : https://flic.kr/s/aHBqjCHWYr