Wien (OTS) – Die aktuellen Arbeitsmarktdaten zeigen die anhaltend
angespannte Lage
am österreichischen Arbeitsmarkt. Im Juli waren 364.202 Personen
arbeitslos oder in Schulung, das sind 4.828 mehr als im Vorjahr bzw.
ein Plus von 1,3 Prozent. Die Arbeitslosenquote lag bei 6,9 Prozent.
Die Arbeitslosigkeit in der Herstellung von Waren stieg um 2,7
Prozent. Was es braucht, sind positive Reformen, die den Arbeitsmarkt
stärken. Mehrere europäische Initiativen zur Verbesserung des
Binnenmarkts liegen auf dem Tisch. Einerseits sollen die Barrieren
beim grenzüberschreitenden Arbeiten mittels E-Declaration, des EU-
Sozialversicherungspasses sowie durch die Reform der Koordinierung
der Systeme der sozialen Sicherheit reduziert werden. Dies würde die
tägliche Zusammenarbeit von Tausenden Betrieben und über fünf
Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern vereinfachen.
Andererseits soll mittels EU Talent Pool die qualifizierte
Zuwanderung von Fachkräften in Mangelberufe verbessert und der
prognostizierte Rückgang der Erwerbsbevölkerung um bis zu 35
Millionen Personen bis 2050 in der EU teilweise kompensiert werden.
Die österreichische Bundesregierung sollte praxistaugliche
europäische Vereinfachungen im Einklang mit den anderen EU-
Mitgliedsstaaten unterstützen. Gerade in einer Phase steigender
Arbeitslosigkeit und schwacher Wettbewerbsfähigkeit braucht es keine
zusätzlichen Hürden, sondern weniger Bürokratie, mehr Mobilität und
bessere Bedingungen für Betriebe und Beschäftigung. Initiativen wie
die E-Declaration, der EU-Sozialversicherungspass und der EU Talent
Pool sind wichtige Hebel, um grenzüberschreitendes Arbeiten zu
erleichtern und Fachkräftepotenziale besser zu erschließen. Wer den
Standort stärken will, darf solche Reformen nicht verzögern, sondern
muss sie mit Nachdruck vorantreiben. Weiters ist die weitere Senkung
der Lohnnebenkosten eine zentrale Stellschraube für eine positive
Arbeitsmarktentwicklung. Die IV spricht sich daher auch gegen eine
Erhöhung des IESG-Zuschlags aus. Statt den Faktor Arbeit weiter zu
belasten, braucht es Maßnahmen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts,
die Unternehmensinsolvenzen reduzieren und damit auch den Druck auf
den Insolvenz-Entgelt-Fonds nachhaltig senken – bei gleichzeitig
effizienter und zielgerichteter Ausgestaltung des Fonds.