Wien/Berlin (OTS) – Erfolg für den Konsument:innenschutz: Der
Lebensmittelhersteller
Mautner Markhof hat die Unterlassungsaufforderung von foodwatch
akzeptiert und sich verpflichtet, die irreführende Bezeichnung „Sirup
+ Immunbooster“ künftig nicht mehr zu verwenden.
foodwatch hatte Mautner Markhof wegen eines Verstoßes gegen die
europäische Health-Claims-Verordnung (HCVO) abgemahnt. Die
Bezeichnung „Immunbooster“ erweckt den Eindruck, das Produkt als
Ganzes habe eine positive Wirkung auf das Immunsystem – ein
unspezifisches Gesundheitsversprechen, das nach EU-Recht nicht
zulässig ist.
Der Produktname wird geändert, nachdem das Produkt im Dezember
zudem von tausenden Konsument:innen zum „Werbeschmäh des Jahres 2025“
gewählt worden war.
Mit der Annahme der Unterlassungsaufforderung verpflichtet sich
Mautner Markhof konkret dazu, den Sirup nicht mehr in der aktuellen
Produktaufmachung zu bewerben. Das Unternehmen hat mitgeteilt, dass
der Produktname geändert wird. Nach dem Abverkauf der bereits
etikettierten Flaschen wird der Immun-Schmäh in dieser Form aus den
Supermarktregalen in Österreich und Deutschland verschwinden.
„Das ist ein wichtiger Erfolg für Konsument:innen. Bezeichnungen
wie Immunbooster sind kein harmloser Marketing-Gag, sondern klare
Irreführung“ , sagt Indra Kley-Schöneich von foodwatch.
„Lebensmittelhersteller dürfen keine Wirkungen versprechen, die sie
nicht belegen können – und schon gar nicht mit Fantasienamen den
Eindruck erwecken, ein zuckerreicher Sirup stärke das Immunsystem.“
Zwtl.: „ Werbeschmäh des Jahres” zeigt Wirkung
Der Fall belegt, dass der Negativpreis „Werbeschmäh des Jahres“
mehr ist als eine symbolische Abstimmung. foodwatch nutzt das klare
Votum der Konsument:innen, um Unternehmen mit den Fakten zu
konfrontieren, öffentlichen Druck aufzubauen und – wenn nötig – auch
juristisch gegen irreführendes Marketing vorzugehen.
„Die Wahl zum ‚Werbeschmäh des Jahres‘ ist kein Selbstzweck. Der
Negativpreis macht Täuschungen und dreiste Marketingtricks sichtbar –
und setzt Hersteller unter Druck, diese auch tatsächlich zu
korrigieren. Dieser Erfolg ist ein klares Signal an die gesamte
Branche: Irreführende Werbung ist kein Kavaliersdelikt – und wir
schauen ganz genau hin“ , betont Kley-Schöneich.
Über die Website dasregtmichauf.at können Konsument:innen
jederzeit verdächtige Produkte an foodwatch melden.
Zwtl.: Irreführende Gesundheitsversprechen bleiben Branchenproblem
foodwatch geht seit Jahren gegen täuschende „Immun“-Werbung vor.
Mehrere Gerichtsurteile zeigen: Namen wie „Immun Smoothie“ oder
„Immun Water“ wurden als irreführend eingestuft, weil sie eine
umfassende Wirkung suggerieren, obwohl gesundheitsbezogene Aussagen
nur für einzelne Inhaltsstoffe wie etwa Vitamin C erlaubt sind und
die beschriebenen Wirkungen nach der HCVO nicht zugelassen sind.
foodwatch fordert eine konsequentere Durchsetzung bestehender Gesetze
und ein Ende unzulässiger Gesundheitswerbung, besonders auf
unausgewogenen Produkten.
Weiterführende Informationen:
Dasregtmichauf.at