Halloweenkostüme im AK-Check – nicht alle sind sicher

Linz (OTS) – Die gruseligen Tage rund um Halloween stehen vor der Tür
und viele
Kinder verwandeln sich wieder in kleine Hexen, Geister oder Monster.
Doch nicht alle Kostüme sind unbedenklich. Ein Test der
Arbeiterkammer Oberösterreich zeigt, dass drei von elf Produkten die
Sicherheitsanforderungen gemäß der Spielzeugverordnung 2011 wegen
ihres Brennverhaltens oder fehlender Warnhinweise nicht erfüllen.
Eine Verkleidung dürfte aufgrund eines zu hohen Schadstoffgehalts
erst gar nicht verkauft werden.

Pünktlich zu Halloween wurden elf Kinder-Verkleidungssets, bestehend
aus Kostüm und Zubehör (Masken oder Kopfschmuck) aus dem Internet und
dem stationären Handel unter die Lupe genommen. Der Preis der Sets
lag zwischen 8,16 und 43,95 Euro. Geprüft wurde, ob die Materialien
potenziell gesundheitsgefährdende chemische Stoffe enthalten und
leicht Feuer fangen. Denn Kinderkostüme gelten als Spielwaren und
unterliegen gemäß der Spielzeugverordnung 2011 besonders strengen
Sicherheitsanforderungen.

Achtung Feuergefahr!
Häufig sorgen brennende Kerzen – beispielsweise in ausgehöhlten
Kürbissen – für eine typische, schaurige Halloween-Atmosphäre. Doch
was, wenn ein Outfit Feuer fängt? Im Test wurden die Kostüme und
Masken gezielt entzündet. Dabei gibt es klare Sicherheitsregeln in
Bezug auf das Brennverhalten. Nur wenn die Flamme schnell von selbst
erlischt, sich kaum ausbreitet bzw. das Schadensausmaß nicht zu groß
ist, gilt das Produkt als sicher – sonst droht Brandgefahr. Die
Masken „Zombie-Clown“ und „Zombie-Skelett“ erfüllten aufgrund ihres
Brennverhaltens diese Sicherheitsanforderungen nicht.

Zudem gibt es für Textilien genaue Regelungen in Bezug auf die
sogenannte Flammenausbreitungsgeschwindigkeit – also wie schnell sich
eine Flamme über den Stoff ausbreitet. Liegt die Geschwindigkeit
oberhalb eines bestimmten Schwellenwertes, muss auf die Brandgefahr
hingewiesen werden. Anhand der Testergebnisse hätte beim Vampir-
Kostüm sowie beim Zombie-Clown der Hinweis „Achtung. Von Feuer
fernhalten“ angebracht sein müssen. Bei der Hose des Zombie-Deluxe-
Kostüms lag die Flammenausbreitungsgeschwindigkeit an der Grenze des
Toleranzbereichs, sodass der nicht vorhandene Warnhinweis gerade noch
kein Grund zur Beanstandung war.

Schadstoffe im Visier
Neben den Brandrisiken prüften die Tester auch, ob die Materialien
diverse bedenkliche chemische Stoffe wie etwa Flammschutzmittel
enthalten. Verbotene Flammschutzmittel konnten bei keinem der Kostüme
nachgewiesen werden. Anders das Ergebnis bei den Weichmachern: Beim
Geisterkostüm wurde in der Maske eine so hohe Konzentration eines
verbotenen Weichmachers gefunden, dass sie nach geltenden
Vorschriften gar nicht erst verkauft werden dürfte.

Halloween sicher gestalten
Prüfen Sie Halloweenkostüme bereits beim Kauf auf ihren Geruch:
Riecht etwas verdächtig chemisch, sollten Sie die Finger davon
lassen. Kunststoffmasken und Scherzgebisse können schädliche
Substanzen enthalten. Reinigen Sie diese vor der ersten Nutzung mit
warmem Wasser und Seife und tragen Sie sie nur kurz. Kostüme sollten
vor dem ersten Tragen gewaschen werden. Ist das nicht möglich, ziehen
Sie sie zumindest über T-Shirt und Leggings an, um direkten
Hautkontakt zu vermeiden. Nicht zuletzt sollten Sie auch auf die
Brandgefahr achten. Kinderkostüme sollten stets von offenem Feuer wie
Kerzen oder Teelichtern ferngehalten werden. Erwachsene sind in der
Verantwortung, geeignete, schwer entflammbare Materialien zu wählen
und Kinder entsprechend zu beaufsichtigen.

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