Wien (OTS) – Im Jahr 2024 wurden um 9 Prozent mehr Unternehmen als im
Vorjahr –
insgesamt 1.925 – in Wien an einen Nachfolger übergeben. Generell
fand rund ein Viertel aller österreichischen Betriebsübergaben in
Wien statt. „Wir stehen am Anfang einer größeren Übergabewelle. Der
demografische Wandel ist auch eindeutig in der Unternehmenslandschaft
sichtbar“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Bis zum Jahr 2029 stehen ca. 51.500 Unternehmen in Österreich zur
Übergabe an. Das sind 23 Prozent aller Arbeitgeberbetriebe und es
sind rund 700.000 Arbeitsplätze davon betroffen. Die
Unternehmensnachfolge ist somit eine wirtschaftliche und
beschäftigungspolitische Schlüsselaufgabe.
„Jede gelungene Übergabe in Wien garantiert Arbeits- und
Ausbildungsplätze, erhält die regionale Wertschöpfung und trägt zur
Innovationsfähigkeit der lokalen Wirtschaft bei“, erklärt Ruck, der
einmal mehr darauf verweist, dass die Wiener Wirtschaft stark von
Klein- und Mittelbetrieben geprägt ist. Die meisten Nachfolgen im
Branchenmix gibt es in der Gastronomie, gefolgt von der Fachgruppe
UBIT (Unternehmensberatung, Buchhaltung und Informationstechnologie)
und der Fachgruppe der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure.
Drei Punkte Programm für mehr Betriebsnachfolgen
„Erfolgreiche Betriebsübergaben erhalten Wettbewerbsfähigkeit und
Wohlstand, schaffen Investitionen und Jobs. Gerade in wirtschaftlich
herausfordernden Zeiten müssen wir sicherstellen, dass
Betriebsübernahmen so einfach und effizient wie möglich über die
Bühne gehen“, erklärt Ruck und präsentiert drei konkrete
Verbesserungsvorschläge aus der WK Wien:
– Der seit 1975 unveränderte Freibetrag bei Veräußerungsgewinnen von
lediglich 7.300 Euro wird den heutigen wirtschaftlichen Realitäten
nicht mehr gerecht. Die Wirtschaftskammer Wien begrüßt die im
Regierungsprogramm vorgesehene Anhebung ab 1.1.2027 und spricht sich
für eine valorisierte Erhöhung auf 45.000 Euro aus. Dies ist
insbesondere deshalb geboten, weil innerfamiliäre Übergaben deutlich
zurückgehen und externe Nachfolgelösungen stark an Bedeutung
gewinnen.
– Außerdem fordert die WK Wien einen Beteiligungsfreibetrag für
Betriebsnachfolgen von mindestens 100.000 Euro (verteilt auf fünf
Jahre). Das soll den Anreiz für private Kapitalgeber steigern, in KMU
zu investieren.
– Die WK Wien fordert zudem Erleichterungen beim komplexen Mietrecht
im Rahmen einer Betriebsnachfolge:
– So soll das gesetzliche Weitergaberecht künftig auch dann
gelten, wenn nur der Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
betroffen ist. Bisher greift es ausschließlich im
Vollanwendungsbereich – also vor allem bei Altbauten und geförderten
Neubauten.
– Die schrittweise Mietzinsanhebung in 15tel-Schritten über 15
Jahre soll nicht nur für Einzelunternehmen gelten, sondern auch bei
der Übertragung von Gesellschaftsanteilen. Gibt eine
Einzelunternehmerin ihr Unternehmen im Rahmen des Weitergaberechts an
ihren Sohn weiter, erfolgt die Mietzinsanpassung gestaffelt.
Überträgt sie hingegen alle Anteile ihrer GmbH an ihn, liegt ein
Machtwechsel vor – und der Vermieter darf den Mietzins sofort
anheben.
Nachfolgebörse der Wirtschaftskammer
Das Entscheidende bei einer Betriebsübergabe ist, alles richtig zu
machen und nichts zu übersehen. Je nach Branche und Unternehmensform
sind verschiedene Faktoren zu beachten. Genau hier unterstützt die
Nachfolgebörse. Unternehmer können dort ihren Betrieb kostenlos und
entweder anonym oder öffentlich inserieren und mit potenziellen
Nachfolgern in Kontakt kommen. 2024 verzeichnete die Nachfolgebörse
der Wirtschaftskammer Wien 126.000 Beratungen mit fast 80.000
Nutzern. Rund 25 Prozent der Unternehmen fanden über die
Nachfolgebörse einen Nachfolger.
Weitere Informationen:
– Nachfolgebörse – https://firmen.wko.at/suche_nachfolgeboerse/
– Am 9. Oktober 2025 findet von 15.00 bis 17.30 Uhr der
österreichweite Nachfolgetag online statt; ein Webseminar der WK Wien
zu mietrechtlichen Fragen und zur Nachfolge am 10. November 2025 von
16.30 bis 17.30 Uhr. –
https://www.wko.at/pages/nachfolgetag/startseite