Wien (OTS) – Mit der Übermittlung des geplanten Glücksspielgesetzes
an die
Europäische Kommission zur Überprüfung und Notifikation hat das
Finanzministerium einen weiteren wichtigen Schritt hin zur
Gesetzwerdung gesetzt. Damit tritt eine dreimonatige Stillhaltefrist
in Kraft. Erst nach Ende dieser Frist kann der Beschluss über das
Gesetz erfolgen. Der parlamentarische Prozess kann während der
Stillhaltefrist aber weiterlaufen.
Kernstück der Reform ist die Neuregulierung des Online-
Glücksspiels und die Modernisierung des Spielerschutzes mit einer
Vielzahl an spielerbezogenen Maßnahmen im Mittelpunkt.
Die Verbesserung des Spielerschutzes zur Abwendung von
persönlichen und gesellschaftlichen Risiken stellt einen besonderen
Schwerpunkt der Novelle dar. Erstmals wird ein zentrales, betreiber-
und spielartenübergreifendes Sperrregister eingeführt. Damit werden
erstmals betreiberseitige Sperren und Selbstsperren zentral erfasst
und umfassen Casino-, Automaten- und Online-Glücksspiel. Mit
Einzahlungslimits bei Online-Glücksspiel und Glücksspielautomaten
werden weitere Maßnahmen gesetzt. Durch niedrigere Limits für
Menschen zwischen 18 und 26 Jahren werden junge Erwachsene besonders
geschützt. Mit der gesetzlichen Vorlage von
Spielsuchtpotenzialanalysen werden auch wissenschaftlich fundierte
Untersuchungen gefördert. Bei Glücksspielautomaten werden die
Spielgeschwindigkeit und die möglichen Einsätze reduziert und es wird
eine verpflichtende Abkühlphase nach einer Spielzeit von 90 Minuten
eingeführt.
Für das Online-Glücksspiel sieht der Gesetzesentwurf ein offenes
Konzessionsverfahren vor. Um sich für eine Online-Konzession zu
bewerben, müssen aber, neben den strengen Anforderungen, bisher
illegale Anbieter ab dem 1. Jänner 2027 ihr Angebot einstellen.
Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Sperrfrist von 18
Monaten und ab 2030 zu 24 Monaten für die Konzessionserteilung.
Außerdem müssen alle nicht verjährten Abgabenschulden und nicht
bezahlten Spielerschutzklagen beglichen sein. Damit kommt es zu
Gerechtigkeit für rund 20.000 geschädigte Spielerinnen und Spieler in
Österreich. Mit Payment Blocking, Black Listing und Netzsperren wird
der legale Markt abgesichert. Damit soll die Kanalisierungsrate von
illegalen zu legalen Angeboten deutlich erhöht werden. Außerdem wird
ein digitales Aufsichtssystem für das Online-Glücksspiel geschaffen,
mit dem ein zentrales, betreiberübergreifendes Einzahlungslimit
umgesetzt wird.
Teil der Novelle ist auch die Neuregelung für die Vergabe von
Konzessionen an Spielbanken. Diese sollen mit der Anzahl von 13
festgelegt werden, wobei eine Vergabe in Paketen zulässig ist. Bei
einer potenziellen Paketvergabe ist vor allem auf eine Minimierung
des Wettbewerbsdrucks zwischen den Spielbanken zur Stärkung des
Spielerschutzes und ein ausgewogenes Verhältnis der Wertigkeit zu
achten.