Wien (OTS) – Transparency International Austria (TI-Austria) begrüßt
die
Einrichtung einer unabhängigen und weisungsfreien
Bundesstaatsanwaltschaft. Die Abschaffung der politischen
Weisungsspitze markiert einen bedeutenden Fortschritt für den
österreichischen Rechtsstaat und erfüllt eine langjährige
Kernforderung von TI-Austria.
Der vorliegende Entwurf weist jedoch in wesentlichen Punkten
erhebliche Defizite auf. Die Arbeitsgruppe Antikorruptions- und
Strafrecht von TI-Austria, unter der Leitung von Lisa Rebisant und
Felix Eggenburg, hat daher eine umfassende Stellungnahme im Rahmen
des Begutachtungsverfahrens eingebracht. Neben dem Auswahlverfahren
für die Besetzung der Leitungsebene ist auch die geplante
organisatorische Eingliederung dringend zu überarbeiten – denn
bereits der bloße Anschein einer politischen Einflussnahme untergräbt
das Vertrauen in die Justiz.
Dazu Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria:
„ Die Abschaffung der politischen Weisungsspitze ist ein
historischer Meilenstein für unseren Rechtsstaat. Doch der Entwurf
greift zu kurz: Wir dürfen nicht das Risiko eingehen, politische
Einflussnahme nur zu verlagern. Wer das Vertrauen in die Justiz
nachhaltig stärken will, muss das Auswahlverfahren lückenlos
absichern und jeden Anschein von Parteipolitik konsequent
verhindern.“
TI-Austria fordert den Gesetzgeber zu folgenden konkreten
Änderungen auf:
1. Unabhängiges und verbindliches Auswahlverfahren
–
Den Nationalrat an den Vorschlag der Auswahlkommission binden und
eine Ablehnung ausschließlich aus gesetzlich abschließend normierten
sowie sachlich nachvollziehbaren Gründen zulassen.
–
Für jede Ablehnung des Vorschlags eine qualifizierte Mehrheit im
Nationalrat sowie eine öffentliche Begründungspflicht vorsehen.
–
Für die Entscheidung des Nationalrates eine Frist von sechs
Monaten festlegen und an deren fruchtlosen Ablauf die Genehmigung des
Vorschlags der Auswahlkommission knüpfen.
–
Die Auswahlkommission als tatsächlich unabhängige
Expert:innenkommission ausgestalten und ihre Unabhängigkeit durch
zusätzliche justizinterne Mitglieder stärken. Als eines dieser beiden
zusätzlichen Mitglieder sollte der/die Leiter der Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft vorgesehen werden.
2. Gestaffelte Funktionsperioden und Amtszeit
–
Für die erstmalige Bestellung gestaffelte Funktionsperioden von
sechs, acht und zehn Jahren vorsehen.
–
Für sämtliche Folgebestellungen eine einmalige Funktionsperiode
von zehn Jahren ohne Möglichkeit der Wiederbestellung festlegen.
3. Klare Begrenzung der parlamentarischen Kontroll- und
Auskunftsrechte
–
Die Reichweite parlamentarischer Anfragen und Auskunftsrechte
gesetzlich eindeutig begrenzen und
–
den Schutz laufender Ermittlungen, einzelner Ermittlungsmaßnahmen
sowie der internen Willensbildung ausdrücklich normieren.
4. Gesetzliche Kriterien für die Interessenabwägung
–
Klare gesetzliche Kriterien für die Abwägung zwischen dem
parlamentarischen Informationsinteresse einerseits und dem Schutz des
Ermittlungszwecks, der Rechte der Verfahrensbeteiligten sowie der
unabhängigen staatsanwaltschaftlichen Entscheidungsfindung
andererseits vorsehen.
5. Institutionelle Eigenständigkeit der Generalprokuratur
–
Die Generalprokuratur als eigenständige Institution erhalten und
von einer organisatorischen Eingliederung in die
Bundesstaatsanwaltschaft absehen.
TI-Austria appelliert an den Gesetzgeber, den Entwurf auf
Grundlage des Begutachtungsverfahrens nachzubessern und die
Unabhängigkeit der Bundesstaatsanwaltschaft institutionell, personell
und verfahrensrechtlich dauerhaft gegen politische Einflussnahme
abzusichern.
Die vollständige Stellungnahme von TI-Austria finden Sie auf
unserer Website unter:
Stellungnahme-zu-den-Entwuerfen-betreffend-die-Einfuehrung-einer-
Bundesstaatsanwaltschaft.pdf