Klagenfurt (OTS) – Die Bilanz der Steuerspartage der Arbeiterkammer
Kärnten zeigt
deutlich: Wer Ausbildungskosten, Pflegeausgaben, Pendlerpauschale
oder Familienbonus Plus bei der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) optimal
absetzen möchte, braucht professionelle Unterstützung. Diese
erhielten 8.798 Kärntner:innen, die sich in den zwei
Aktionszeiträumen
(2. März bis 3. April und 4. bis 30. Mai) ans AK-Steuerteam in
Klagenfurt und in den Bezirksstellen gewendet haben. Die Expert:innen
sorgten in diesen neun Wochen mit ausgedehnten Beratungszeiten für
Steuergutschriften in Gesamthöhe von mehr als 6.600.000 Euro. „Die
seit Oktober 2025 verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung hat
den Zugang zu FinanzOnline für viele Menschen zusätzlich erschwert.
Dank unserer umfassenden Aufklärungskampagne und der zwei zeitlich
getrennten Aktionszeiträume waren die meisten Ratsuchenden gut
gerüstet“ , ist AK-Präsident Günther Goach froh, dass die AK-
Mitglieder die technischen Hürden gut gemeistert haben.
Zwtl.: 1.200 Euro Steuergutschrift für künstliche Befruchtung
Neben den bekannten Fragen, in welcher Form Ausbildungs- und
Krankheitskosten geltend gemacht werden können oder wem
Pendlerpauschale und Pendlereuro zustehen, haben sich heuer
auffallend oft Frauen über die Absetzbarkeit von Ausgaben für
künstliche Befruchtung informiert. Eine betroffene Kärntnerin durfte
sich nach dem Beratungstermin mit der AK Kärnten über eine
Steuergutschrift von mehr als 1.200 Euro freuen. „Wir haben die
Ausgaben für die In-vitro-Fertilisation, samt Untersuchungen, Labor
und Kilometergeld in Höhe von rund 3.000 Euro als außergewöhnliche
Belastung geltend gemacht“ , so Jusic.
Zwtl.: 8.000 Euro für 94-jährige Pflegegeldbezieherin
Dass die antragslose ANV nicht immer den optimalen Steuervorteil
herausholt, stellte das Steuerteam in mehreren Fällen unter Beweis.
So hatte etwa eine 94-jährige Pflegegeldbezieherin über Jahre hinweg
kleinere Geldbeträge über den automatischen Steuerausgleich erhalten.
Nicht berücksichtigt waren bei diesen allerdings die Ausgaben für
Pflegedienste sowie für Apotheken- und Arztrechnungen. Bei den
nachträglichen Arbeitnehmerveranlagungen für die vergangenen fünf
Jahre wurden diese Kosten als außergewöhnliche Belastung ohne
Selbstbehalt geltend gemacht. Das Ergebnis: eine Gutschrift über
8.000 Euro.
Zwtl.: 9.000 Euro für Pensionist und Teilzeitbeschäftigte
Weil er in Pension ist und sie in Teilzeit arbeitet, ging ein
Kärntner Ehepaar davon aus, dass sich der Steuerausgleich nicht
lohnt. Tatsächlich konnten die AK-Steuerexpert:innen für die Familie
mit zwei Kindern für die vergangenen drei Jahre knapp 9.000 Euro an
zu viel bezahlter Steuer zurückholen. Dabei wurden unter anderem der
Familienbonus Plus bestmöglich zwischen den Eltern aufgeteilt und das
Kilometergeld für die dienstlichen Fahrten der Mutter als
Werbungskosten abgesetzt.
Zwtl.: Mehrkindzuschlag und Kindermehrbetrag für Alleinerziehende
Nach dem Tod ihres Ehemanns, der sich in den vergangenen Jahren
um den Steuerausgleich gekümmert hatte, suchte eine nunmehr
alleinerziehende Mutter von drei Kindern Unterstützung im AK-
Steuerservice. Da sich der Familienbonus Plus aufgrund des geringen
Einkommens nicht auswirkte, wurden beim Beratungstermin der
Alleinverdienerabsetzbetrag beantragt sowie der Kindermehrbetrag und
der Mehrkindzuschlag geltend gemacht. Für das Jahr 2025 ergab das
eine Gutschrift von knapp 3.500 Euro.
Zwtl.: Hilfe im Web und mit Broschüren
Ob Onlinerechner, Formulare, Musterbriefe, der Brutto-Netto-
Rechner sowie Steuertipps oder die Broschüren „Steuer sparen“,
„Steuertipps für Eltern“, „Familienbonus Plus“ sowie „Steuerrecht
kompakt“ und Videos, in denen die Arbeitnehmerveranlagung detailliert
und leicht verständlich erklärt wird – all das findet man auf
kaernten.arbeiterkammer.at/steuer . „Das Steuerteam der AK Kärnten
unterstützt unsere Mitglieder selbstverständlich auch außerhalb der
Aktionszeiträume kostenlos und professionell bei der
Arbeitnehmerveranlagung“ , betont AK-Präsident Goach.
AK-Serviceline: 050 477-3002 oder [email protected]