Augen auf beim Hundekauf: Über 1.000 Euro Strafe für krankmachende Optik

Wien (OTS) – Sie leiden unter Atemnot, deformierten Körpern und
lebenslangen
Schmerzen: Tiere mit Qualzucht-Merkmalen sind dennoch weit
verbreitet. Um diese Fehlentwicklung zu stoppen, gilt in Österreich
ein umfassendes Qualzuchtverbot, das auch den Erwerb und die Einfuhr
von qualzuchtbetroffenen Tieren mit einschließt.

So wurde nun ein Tierhalter in Wien zu einer Strafe von etwas
über 1.000 Euro verurteilt. Der Käufer hat über den Erwerb des
augenscheinlich von Qualzucht betroffenen Hundewelpen in Social Media
berichtet und wurde von einer Tierschutz-NGO angezeigt.

Das Qualzuchtverbot im Tierschutzgesetz hat einen triftigen
Hintergrund: Kurze Schnauzen, hervortretende Augen, extreme
Hautfalten oder deformierte Gliedmaßen sind nicht einfach „besonders
süß“ oder „halt typisch für die Rasse“. Für betroffene Hunde können
sie bedeuten, dass sie kaum Luft bekommen, sich nur schwer bewegen
können oder ständig Entzündungen und Schmerzen ertragen müssen. „Kein
Tier sollte leiden müssen, nur weil Menschen ein bestimmtes Aussehen
schön oder gar belustigend finden. Gesundheit und Lebensqualität
müssen wichtiger sein als ein extremes optisches Ideal“, appelliert
Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau.

Augen auf beim Hundekauf

Wer einen Hund aufnehmen möchte, sollte sich umfassend
informieren. Wichtig sind die Gesundheit der Elterntiere, mögliche
rassetypische Erkrankungen und die Haltungs- und Zuchtbedingungen.
Aussagen wie „Das ist bei dieser Rasse eben normal“ dürfen kein Grund
sein, offensichtliches Leiden hinzunehmen. „Jeder Kauf beeinflusst,
welche Hunde künftig gezüchtet werden. Wer sich für gesunde Merkmale
entscheidet und Zuchten mit leidvollen Extremmerkmalen nicht
unterstützt, setzt ein klares Zeichen gegen Qualzucht und erspart
sich mögliche rechtliche Konsequenzen“, so Eva Persy. In Österreich
ist es verboten, ein Tier mit Qualzuchtsymptomen oder äußerlich
erkennbaren Qualzuchtmerkmalen zu erwerben oder zu importieren.
Käufer*innen solcher Tiere riskieren Geldstrafen bis zu 7.500,- Euro!

Übrigens: Wer Verantwortung für ein Tier übernehmen möchte,
sollte auch an jene Lebewesen denken, die bereits auf ein neues
Zuhause warten. In Tierheimen sitzen (auch sehr junge!) Hunde, die
auf einen guten Platz hoffen. Zusätzlich besteht der Vorteil, dass
Tierheime frei von Verkaufsinteresse beraten.

Informationen über qualzuchtbetroffene Hunde

Als Qualzucht gilt die Verpaarung von Tieren, die Zuchtmerkmale
aufweisen, die zu Schmerzen, Leiden oder erheblichen gesundheitlichen
Einschränkungen führen – dazu zählen etwa extrem kurze Schnauzen (
Brachycephalie), stark gefaltete Haut, Fehlstellungen und
Einschränkungen des Bewegungsapparats oder hervorstehende Augen. Bei
manchen Rassen (z.B. Mops, Französische Bulldogge, Englische
Bulldogge) sind die „typischen“ Merkmale so extrem gezüchtet, dass
sie häufig zu Leiden und chronischen Gesundheitsproblemen führen –
dieses erhöhte Risiko ist sogar im Zuchtziel angelegt. Aber auch bei
vielen anderen Rassen ist Qualzucht ein Thema.

Unter dem neuen Portal der Tierschutzombudsstelle Wien
www.haustiercheck.at finden Interessierte weitere Informationen und
wichtige Hinweise für eine verantwortungsvolle Entscheidung.