Wien (OTS) – In den kommenden Tagen wird es mancherorts ein böses
Erwachen geben:
Das eigene Fahrzeug wurde von einem Böller oder einer Rakete
getroffen oder als Abschussrampe zweckentfremdet und wurde
beschädigt. Zu Beginn des neuen Jahres mehren sich dann Anfragen von
ARBÖ-Mitgliedern, die wissen wollen, wer denn nun für den Schaden
aufkommen muss.
„Grundsätzlich gilt: Diejenige Person, die den Schaden verursacht
hat, muss auch dafür aufkommen“, erklärt der Leiter der ARBÖ-
Rechtsabteilung Johann Kopinits. In der Silvesternacht ist es aber
so, dass man nicht ständig sein Auto im Blick hat und so den Täter
ausfindig machen könnte – oft bleibt man dann auf dem Schaden sitzen,
da die Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug niemals
übernimmt. „Ist kein Schädiger bekannt, kann eine Teil- oder
Vollkaskoversicherung helfen. Am besten in den
Versicherungsbedingungen nachlesen, ob ein solcher Schadensfall
übernommen wird“, so Kopinits weiter. Ist Vandalismus abgedeckt,
sollte der Schaden möglichst rasch polizeilich angezeigt und an die
Versicherung weitergeleitet werden.
Um Schäden am Fahrzeug zu vermeiden, empfiehlt der ARBÖ, einen
ruhigen und sicheren Parkplatz zu suchen. Dies ist oft nicht immer so
einfach – aufgrund von Parkplatzmangel und Parktickets. Am besten ist
es sein Fahrzeug in einem Parkhaus oder einer Garage abzustellen.
Parkplätze in der Nähe von Balkons sollten vermieden werden. Diese
werden häufig als „Startbasen“ für die Raketen verwendet. Auch dicht
bewohnte Großstadtgebiete in der Nähe von Veranstaltungen oder
Gaststätten sind als Abstellplätze nicht empfehlenswert.