Arbeiterkammer gewinnt vor Gericht gegen Zalando: Gutschein-Klauseln waren unzulässig

Linz (OTS) – Besitzer:innen von Zalando-Gutscheinen waren bisher mit
Einschränkungen konfrontiert: Gutscheine galten nur fünf Jahre und
waren nur auf bestimmte Warengruppen anwendbar. Die Arbeiterkammer
Oberösterreich zog vor Gericht gegen Zalando und erreicht eine
Verbesserung für Konsument:innen. AK-Präsident Andreas Stangl betont:
„ Um die Rechte von Konsument:innen zu stärken, gehen wir auch gegen
große Online-Händler vor Gericht. “

Wie so oft, verbergen sich die Tücken im Kleingedruckten. In
diesem Fall in Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von
Zalando: Diese besagten, dass die Einlösung von Geschenkgutscheinen
auf fünf Jahre begrenzt sei. Wurden die Gutscheine nicht während
dieser Frist eingelöst, war das dafür bezahlte Geld verloren. Bisher
hatten Gerichte eine Frist von drei Jahren als unzulässig angesehen.
Im richtungsweisenden Urteil des Oberlandesgerichts Wien wurde nun
erstmals eine Klausel mit fünfjähriger Befristung als unzulässig
erkannt.

Eine weitere Klausel beschränkte das Einlösen der Gutscheine auf
sogenannte „qualifizierte Produkte“. Dies sollten Produkte sein, die
der Erscheinung einer Person dienten, wie zum Beispiel Bekleidung
oder Schuhe. Da diese Produktgruppe nicht klar und nachvollziehbar
umschrieben wurde, erachtete das Gericht die Klausel als
intransparent und deshalb unzulässig.

Gutscheinverwendung bis maximal 200 Euro unzulässig
Darüber hinaus sollten Gutscheine bei einem Kauf nur bis zu einem
Wert von 200 Euro eingelöst werden können. Dieses Limit bezeichnete
das Gericht als nicht gerechtfertigt, da dieser Betrag oft unter den
üblichen Bestellsummen liegt.

Zalando wurde verpflichtet, die Verwendung dieser Klauseln in
Zukunft zu unterlassen. Das Unternehmen hat seine
Geschäftsbedingungen den Vorgaben des Urteils bereits angepasst.

„ Gutscheine sind ein beliebtes Geschenk. Umso wichtiger ist es,
dass sie ohne unnötige Hürden eingelöst werden können. Um die Rechte
von Konsument:innen zu stärken, scheuen wir uns auch nicht, gegen
große online Händler zu klagen “, betont AK-Präsident Andreas Stangl.