AK rät: Obliegenheiten in Versicherungsverträgen unbedingt beachten – sonst steigt die Versicherung aus

Linz (OTS) – Damit die Versicherung im Schadensfall zahlt, müssen
Konsument:innen
bestimmte Regeln, so genannte Obliegenheiten, einhalten. Diese sind
im Versicherungsvertrag und in den Bedingungen festgelegt. Dazu
gehört zum Beispiel, die Wohnung beim Verlassen immer abzusperren.
Bei Nichterfüllung droht im Schadensfall, wie beispielsweise bei
Einbruch, der Verlust des Versicherungsschutzes.

Kürzlich vertrat die AK Oberösterreich eine Konsumentin vor Gericht,
deren Kfz-Kaskoversicherung sich weigerte, einen Schaden nach einem
Fahrzeugbrand zu übernehmen. Die Versicherung begründete dies damit,
dass die Konsumentin einer Rückrufaktion eines namhaften
Autoherstellers nicht nachgekommen sei. Am Boardcomputer des
Fahrzeugs seien Meldungen erschienen, wonach der
Abgasrückführungskühler zu ersetzen sei. Ein Schreiben, das der
Hersteller an betroffene Autobesitzer:innen geschickt hatte, hatte
die Konsumentin allerdings nachweislich nicht erhalten.

Da es im Gerichtsverfahren unterschiedliche Aussagen bezüglich des
Inhalts und der Häufigkeit der Mittteilung gab und auch nicht geklärt
werden konnte, was Ursache des Fahrzeugbrandes war, wurde ein
gerichtlicher Vergleich geschlossen. Die Konsumentin erhielt 50
Prozent ihres Schadens ersetzt.

Fälle wie dieser, in dem Versicherungen im Schadensfall die Leistung
ablehnen und sich dabei auf die Verletzung von sogenannten
Obliegenheiten, Sicherheitsvorschriften oder auf eine Gefahrerhöhung
stützen, sind keine Seltenheit. Häufig wenden sich Konsument:innen an
die AK-Beratung, weil sie sich dieser Vertragspflichten, die sich
oftmals in umfangreichen Vertragsbedingungen verstecken, nicht
bewusst sind. Werden die in den Versicherungsverträgen vereinbarten
Obliegenheiten nicht eingehalten, droht im Schadensfall der Verlust
des Versicherungsschutzes.

Mehr Informationen und Beispiele für Obliegenheiten:
Konsumentenschutz | Arbeiterkammer Oberösterreich