Wien (OTS) – LAbg. Sabine Keri (ÖVP) stellte das Vertrauen zwischen
Familien und
der Kinder- und Jugendhilfe in den Mittelpunkt ihrer Rede. Die MA 11
müsse wieder stärker als Partnerin der Familien wahrgenommen werden.
Die Novelle enthalte ihrer Ansicht nach jedoch vor allem zusätzliche
Dokumentations-, Auskunfts- und Kontrollbefugnisse für die Behörde.
Maßnahmen wie zusätzliche Therapieplätze, mehr Krisenpflegeeltern
oder ein besserer Betreuungsschlüssel seien hingegen nicht
vorgesehen. Kritik übte Keri außerdem an der geplanten Erweiterung
des Kreises der pädagogischen Fachkräfte. Sie verwies auf
Stellungnahmen unter anderem von Arbeiterkammer, ÖGB und
Volksanwaltschaft, die vor einer Schwächung der sozialpädagogischen
Fachlichkeit gewarnt hätten. „Multiprofessionalität bedeutet doch
nicht, dass verschiedene Berufsgruppen die gleiche Tätigkeit
ausüben“, sagte Keri. Auch die erweiterten Mitwirkungspflichten und
Betretungsrechte der Kinder- und Jugendhilfe sah sie kritisch. Sie
sprach sich unter anderem für eine unabhängige Ombudsstelle, eine
unabhängige Kinder- und Jugendanwaltschaft sowie eine
Neupositionierung der MA 11 aus. „Wenn eine Familie Angst hat, dann
wird sie keine Hilfe annehmen“, betonte Keri.
LAbg. Mag. Lukas Burian (NEOS) verteidigte die Novelle als
wichtigen Schritt für einen besseren Kinderschutz. Ziel sei es,
Behörden und Einrichtungen mehr Rechtssicherheit und
Handlungsfähigkeit zu geben. Burian verwies auf verpflichtende
Kinderschutzkonzepte, klarere Regeln für Gefährdungsabklärungen,
einen rechtlich abgesicherten Informationsaustausch, präzisere
Datenschutzbestimmungen, multiprofessionelle Teams sowie eine
Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Kinderschutz beginne
bereits mit klaren Standards und einer „Kultur des Hinschauens“,
betonte Burian. Die von der ÖVP kritisierten Mitwirkungspflichten
seien notwendig, um Gefährdungen wirksam abklären zu können. Eine
Gefährdungsabklärung könne „nicht nur vom Schreibtisch aus erfolgen“,
sagte Burian. Auch die erweiterten Sonderauskünfte seien auf konkrete
Verdachtsfälle beschränkt. Dadurch könnten etwa Informationen über
nicht gemeldete Personen im Umfeld eines Kindes berücksichtigt
werden. Den Vorwurf einer Deprofessionalisierung wies Burian zurück.
Die Novelle ersetze Sozialpädagoginnen nicht, sondern ergänze sie
durch weitere fachlich einschlägige Berufsgruppen. Kinder mit
unterschiedlichen Belastungen benötigten unterschiedliche
Kompetenzen. Gleichzeitig verteidigte er die Einordnung der
Krisenzentren als sozialpädagogische Einrichtungen und betonte, dass
deren Aufgaben und Charakter unverändert blieben. Kritik übte Burian
an mehreren Oppositionsanträgen. Den ÖVP-Vorschlag einer unabhängigen
Ombudsstelle bezeichnete er als „eine neue Gegenbehörde im Gewand der
Beratung“, die Misstrauen gegenüber der Kinder- und Jugendhilfe
schüre. Auch ein eigenes Gesetz für die Kinder- und
Jugendanwaltschaft sowie Forderungen nach einem neuen
Datenerfassungssystem seien nicht Gegenstand der Novelle.
Abschließend dankte Burian den Mitarbeiterinnen der MA 11 sowie allen
Einrichtungen, die täglich zum Schutz von Kindern beitragen, und warb
um Zustimmung zur Gesetzesnovelle.
LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) begrüßte den
Begutachtungsprozess zur Novelle, kündigte jedoch an, dem Gesetz
nicht zuzustimmen. Berner sprach von einer „ernsten Ausgangslage“ in
der Kinder- und Jugendhilfe und verwies auf steigende
Gefährdungsabklärungen, Personalmangel, überlastete Krisenzentren und
belastende Arbeitsbedingungen. Die Novelle stärke aus ihrer Sicht
„nicht die Familien, sie stärkt nicht die Kinder und sie stärkt auch
leider nicht die Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe“.
Stattdessen brauche es „endlich eine strukturelle Neuaufstellung der
MA 11“. Kritik übte Berner an den geplanten erweiterten
Sonderauskünften. Künftig solle die MA 11 auch auf weitere sensible
Informationen aus der Sicherheitsverwaltung zugreifen können. Im
Gesetz fehle jedoch eine klare Regelung, wann Daten abgefragt werden
dürften, wer dies prüfe, welche Daten gespeichert werden oder wann
sie wieder gelöscht werden müssten. Dadurch werde „ein weitreichender
Zugriff auf sensible Daten geschaffen“. Auch die Ausweitung der
Berufsgruppen in sozialpädagogischen Einrichtungen lehnte Berner ab.
Multiprofessionelle Teams seien wichtig, unterschiedliche
Berufsgruppen dürften jedoch nicht gleichgesetzt werden. Kritisch sah
sie insbesondere, dass künftig auch Psycholog*innen und
Bildungswissenschafter*innen als pädagogische Fachkräfte eingesetzt
werden können. Diese würden in ihrer Ausbildung weder
sozialpädagogische Methoden noch eine entsprechende Praxis in der
Kinder- und Jugendhilfe erwerben. Statt Qualitätsstandards
abzusenken, brauche es bessere Arbeitsbedingungen, höhere
Personalschlüssel und Einzelsupervision. Kritisch sah Berner außerdem
die Zusammenführung von Krisenzentren und sozialpädagogischen
Wohngemeinschaften. Krisenzentren dienten der kurzfristigen
Gefährdungsabklärung, Wohngemeinschaften hingegen der langfristigen
Betreuung. Diese unterschiedlichen Aufgaben dürften nicht vermischt
werden. Verpflichtende Kinderschutzkonzepte begrüßte Berner
grundsätzlich. Ohne ausreichende personelle und finanzielle
Ressourcen blieben diese jedoch wirkungslos. „Ein Kinderschutzkonzept
ohne Finanzierung ist ein Feigenblatt“, sagte Berner. Abschließend
brachte sie einen Antrag ein, der qualifizierte Fachkräfte, klare
Zuständigkeiten in multiprofessionellen Teams, transparente Regeln
für Datenabfragen sowie eine eigenständige gesetzliche Verankerung
der Krisenzentren vorsieht.
LAbg. Armin Blind (FPÖ) kritisierte die Novelle und kündigte an,
ihr nicht zuzustimmen. Die im Begutachtungsverfahren vorgebrachten
Einwände seien aus seiner Sicht nicht ausreichend berücksichtigt
worden. Multiprofessionelle Teams seien zwar sinnvoll, die Novelle
führe jedoch zu einer „Vermischung von Professionalitäten“.
Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen oder Psychiater*innen hätten
unterschiedliche Ausbildungen und sollten jeweils in ihrem eigenen
Fachbereich tätig sein. Zur Untermauerung seiner Kritik verwies er
unter anderem auf Stellungnahmen der Arbeiterkammer Wien, des
Österreichischen Gewerkschaftsbundes, der Volksanwaltschaft sowie
mehrerer Fachhochschulen und Berufsverbände. Kritisch sah Blind
außerdem den Begriff der „gleichwertigen Ausbildung“. Dieser sei im
Gesetz nicht ausreichend definiert. Stattdessen brauche es klarere
gesetzliche Kriterien für die Anerkennung gleichwertiger
Ausbildungen. Auch die Zusammenführung der Aufgaben von Krisenzentren
und sozialpädagogischen Wohngemeinschaften lehnte er ab.
Krisenzentren dienten der kurzfristigen Gefährdungsabklärung,
Wohngemeinschaften hingegen der langfristigen Betreuung. Diese
unterschiedlichen Aufgaben sollten nicht vermischt werden. Darüber
hinaus äußerte Blind Bedenken hinsichtlich der erweiterten
Datenzugriffe. Die Voraussetzungen für Sonderauskünfte und den
Zugriff auf sensible Daten müssten präziser geregelt werden, damit
Grundrechte gewahrt blieben und sich auch die Behörde an klaren
Vorgaben orientieren könne. Er verwies zudem auf offene Fragen zur
Information Betroffener über Datenabfragen sowie zu den Auswirkungen
der erweiterten Auskunftspflichten auf das Vertrauensverhältnis
zwischen Ärzt*innen und Patient*innen sowie Psycholog*innen und
Klient*innen. Abschließend sprach sich Blind für eine stärkere
Berücksichtigung der Familie im Kinderschutz aus und verwies auf
einen FPÖ-Antrag gegen Gewalt an Kindern. Kinderschutz sei „zu
wichtig, um damit politisches Kleingeld zu schlagen“, sagte Blind. (
Forts.) poe