Wirtschaft

TKG: Protestrecht ja – Nein zum Aufruf an muslimische Familien, gegen geltendes Schulrecht zu verstoßen

Wien (OTS) – Wien (OTS) – Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich
(TKG – Think
Tank) begrüßt ausdrücklich den Einsatz gegen antimuslimischen
Rassismus, Diskriminierung und die pauschale Stigmatisierung von
Musliminnen und Muslimen.

Den heutigen Aufruf vor dem Bildungsministerium der Republik
Österreich, das geltende Kopftuchverbot an Schulen zu boykottieren
und muslimische Familien damit in eine Konfrontation mit Schulen,
Behörden und Gesetzgeber zu bringen, teilt die TKG jedoch
ausdrücklich nicht.

„Protest gegen ein Gesetz ist ein demokratisches Recht. Ein
Aufruf an muslimische Familien, geltendes Schulrecht nicht zu
befolgen, ist etwas anderes. Wir empfehlen den betroffenen Familien
ausdrücklich, die geltenden Bestimmungen einzuhalten und die
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes abzuwarten“, erklärt die
TKG.

Die TKG erinnert zugleich daran, dass die große Mehrheit
muslimischer Schülerinnen überhaupt kein Kopftuch trägt. Selbst die
vom Gesetzgeber herangezogene Untersuchung aus dem Jahr 2019 kam bei
muslimischen Schülerinnen der Sekundarstufe I österreichweit auf
einen Kopftuchanteil von 10,7 Prozent, in Wien auf 13,1 Prozent.

„Eine Minderheit darf nicht dazu führen, dass muslimische
Familien insgesamt täglich zum Gegenstand politischer Problemdebatten
werden. Wir lehnen sowohl die pauschale Stigmatisierung von Muslimen
als auch politischen oder religiösen Druck auf Kinder ab“, so die
TKG.

Die TKG empfiehlt muslimischen Familien deshalb ausdrücklich,
ihre Kinder regulär zur Schule zu schicken und die derzeit geltenden
gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Wer dieses Gesetz für
verfassungswidrig hält, kann und soll die dafür vorgesehenen
rechtsstaatlichen Möglichkeiten nutzen.

Bereits am 1. September 2026 hatte die TKG erklärt: „Wir lehnen den
Kopftuch-Schulstreik ab – Kinder raus aus dem politischen Streit.“