Wien (OTS) – Wie heißt es so schön? Wer Eigentum besitzt, hat Rechte,
aber genauso
Verpflichtungen, die es einzuhalten gilt. Zentral sind in diesem
Zusammenhang speziell jene, die aus dem § 129 der Wiener Bauordnung
hervorgehen: Demnach sind Eigentümer*innen dazu verpflichtet, ihre
Bauwerke in gutem, der Baubewilligung und den Vorschriften
entsprechenden Zustand zu erhalten. Mit dem Bauwerksbuch wird diesem
Zweck entsprechend nun ein zentrales Instrument weiter ausgebaut, das
langfristig zur sicheren und nachhaltigen Erhaltung des
Gebäudebestands beiträgt.
„In Wien ist man zu Recht stolz auf den sehr großen Bestand an
Altbauten, der das Erscheinungsbild der Stadt einzigartig macht. Aber
Wien darf nicht zu einem Freiluftmuseum werden, sondern muss eine
durchwegs belebte Stadt bleiben. Deswegen müssen wir den Wohnraum und
die Wohnqualität in unseren Altbauten schützen. Bereits jetzt
kontrolliert die Stadt den Bestand durch die Offensive
Altbautenschutz systematisch. Mit der Einführung des verpflichtenden
Bauwerksbuches wird zukünftig der Nachweis eingefordert, für die
Instandsetzung des Hauses aktiv zu sorgen. Denn Altbauten gehören
nicht nur zum Erscheinungsbild Wiens. Sondern sie bieten auch
leistbaren Wohnraum, der durch das Mietrecht reguliert ist“, so
Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch.
Was genau ist ein Bauwerksbuch?
Das Bauwerksbuch dient der strukturierten Dokumentation des
Zustands jener Bauteile eines Gebäudes, deren Verschlechterung eine
Gefährdung der Gesundheit von Menschen verursachen kann. Ziel ist es,
notwendige Instandhaltungen und Sanierungen frühzeitig zu erkennen
und Gebäude langfristig gebrauchstauglich, sicher und werterhaltend
zu betreiben. Gleichzeitig schafft das Bauwerksbuch eine wichtige
Grundlage für eine systematische und nachhaltige Gebäudeverwaltung.
Bereits seit der Novelle der Wiener Bauordnung 2014 ist die
Registrierung des Bauwerksbuchs für Neubauten verpflichtend und die
Bestätigung über die Erstellung des Bauwerksbuches muss gemeinsam mit
der Fertigstellungsanzeige übermittelt werden. Mit der
Bauordnungsnovelle 2023 wurde die Verpflichtung nun deutlich
ausgeweitet: Bis Ende 2027 müssen alle Gebäude, die vor 1919
errichtet wurden, über ein Bauwerksbuch verfügen. In einem zweiten
Schritt gilt die Verpflichtung bis Ende 2030 auch für Gebäude mit
Baujahr zwischen 1919 und 1945.
Wen betrifft die Verpflichtung?
Grundsätzlich betrifft die Verpflichtung sämtliche Eigentümer*
innen von Gebäuden – vom Einfamilienhaus bis hin zum Zinshaus.
Ausgenommen sind lediglich Kleingartenhäuser und
Kleingartenwohnhäuser sowie Gebäude mit nicht mehr als 50 m² bebauter
Grundfläche.
Worauf ist bei der Erstellung des Bauwerksbuchs zu achten?
Das Bauwerksbuch muss von einer fachlich qualifizierten Person (
Ziviltechniker*in, Baumeister*in, gerichtlich beeidete
Sachverständige) erstellt werden. Welche Inhalte ein Bauwerksbuch
aufweisen muss, kann im Merkblatt auf der Website der Baupolizei (MA
37) nachgelesen werden. Verpflichtend ist jedenfalls die Erstellung
des Bauwerksbuches sowie dessen Registrierung über das Datenportal
der Baupolizei . Formale Vorgaben bestehen dabei nicht. Die
Registrierung im Datenportal kann auch durch die Eigentümer*innen
selbst erfolgen. Wichtig zu wissen: Die Baupolizei fordert das
Bauwerksbuch nur bei Bedarf an. Generell gilt: Im Zuge der
Registrierung sind nur die Bestätigung über die Erstellung des
Bauwerksbuches sowie die Bestätigung der Erstprüfung zu übermitteln,
nicht aber das Bauwerksbuch selbst. Wird, trotz Verpflichtung, kein
Bauwerksbuch erstellt, liegt die Verantwortung aus baurechtlicher
Sicht solidarisch bei den Eigentümer*innen des Gebäudes.
Mehr Planungssicherheit und nachhaltiger Werterhalt
Die Stadt Wien verfügt über einen sehr großen Altbaubestand: Rund
31.000 Gebäude in Wien wurden vor 1919 errichtet, weitere 23.500
Gebäude wurden zwischen 1919 und 1945 gebaut. Diese sind besonders
charakteristisch für das Wiener Stadtbild, gleichzeitig bringen sie
aber auch besondere Herausforderungen in puncto Erhaltung mit sich.
Der Schutz des Altbaubestandes ist in Wien umfangreich geregelt. So
wurde beispielsweise seit dem Inkrafttreten der Bauordnungsnovelle
2023 keine einzige sogenannte „Wirtschaftliche Abbruchreife“
genehmigt. Das Bauwerksbuch trägt dieser Thematik Rechnung und bringt
dabei zahlreiche Vorteile mit sich – insbesondere für Eigentümer*
innen und Hausverwaltungen. Durch die strukturierte Dokumentation
können notwendige Sanierungen und Instandhaltungsmaßnahmen besser
geplant und wirtschaftlich sinnvoll umgesetzt werden. Darüber hinaus
leistet das Bauwerksbuch einen wichtigen Beitrag zum nachhaltigen
Umgang mit Ressourcen: Durch regelmäßige Instandhaltung wird die
Lebensdauer von Gebäuden verlängert, wodurch sowohl ökologische als
auch finanzielle Vorteile entstehen. Speziell im Altbau, wo Mieten
über das Mietrechtsgesetz (MRG) durch den Richtwertmietzins gedeckelt
sind, leistet das Bauwerksbuch daher auch einen wichtigen Beitrag, um
leistbares Wohnen zu gewährleisten.
„Das Bauwerksbuch ist ein wesentliches Instrument für die
langfristige Erhaltung unseres Gebäudebestands. Es schafft
Transparenz, unterstützt Eigentümer*innen bei der Planung notwendiger
Maßnahmen und trägt wesentlich zur nachhaltigen Nutzung von Gebäuden
bei“, betont Ilja Messner, Leiter der Baupolizei.
Jetzt informieren und Bauwerksbuch registrieren
Eigentümer*innen wird empfohlen, sich frühzeitig mit der
Erstellung des Bauwerksbuches auseinanderzusetzen und die notwendigen
Unterlagen vorzubereiten. Bei Fragen steht die Baupolizei beratend
zur Verfügung.
Weiterführende Informationen:
wien.gv.at/pdf/ma37/faq-bauwerksbuch.pdf
wien.gv.at/pdf/ma37/erlaeuterungen-bauwerksbuch.pdf