Grenzüberschreitend erben: Warum internationale Lebensrealitäten auch im Erbfall eine Rolle spielen

Wien (OTS) – Ob Familienbesuch in der Heimat, Urlaub im Herkunftsland
oder Zeit im
Ferienhaus im Ausland – gerade im Sommer wird vielen Menschen
bewusst, dass sich ihr Leben längst über mehrere Länder erstreckt.
Was im Alltag selbstverständlich ist, kann im Erbfall jedoch
rechtliche Folgen haben. Die Österreichische Notariatskammer erklärt,
worauf bei grenzüberschreitenden Verlassenschaften zu achten ist.

Ob Vermögen im Ausland, Angehörige in einem anderen Staat oder
mehrere Staatsbürgerschaften – internationale Lebensrealitäten sind
längst keine Ausnahme mehr. Kommt es zum Erbfall, stellt sich oft die
Frage, welches Erbrecht überhaupt gilt.

Entscheidend ist dabei in den meisten Fällen nicht die
Staatsbürgerschaft, sondern der gewöhnliche Aufenthalt der
verstorbenen Person zum Zeitpunkt ihres Todes. Lag dieser in
Österreich, kommt grundsätzlich österreichisches Erbrecht zur
Anwendung – auch bei Staatsangehörigen von Nicht-EU-Staaten. Im
Einzelfall können jedoch völkerrechtliche Verträge zwischen
Österreich und dem jeweiligen Staat zu berücksichtigen sein.

„Viele Menschen gehen davon aus, dass automatisch das Recht ihres
Herkunftslandes gilt. Tatsächlich ist in den meisten Fällen der
gewöhnliche Aufenthalt ausschlaggebend. Gerade bei internationalen
Familien- und Vermögensverhältnissen lohnt es sich daher, frühzeitig
Klarheit zu schaffen“, sagt Harald Stockinger, Notar in Wien .

Leben Erbinnen und Erben im Ausland oder gehören Vermögenswerte
zum Nachlass, die sich außerhalb Österreichs befinden, kann das
Verlassenschaftsverfahren aufwendiger werden. Internationale
Nachforschungen, sprachliche Hürden oder Rechtshilfeverfahren führen
in der Praxis häufig zu Verzögerungen. Während innerhalb der EU
einheitliche Regelungen – etwa das Europäische Nachlasszeugnis – die
Anerkennung von Entscheidungen erleichtern, können bei Drittstaaten
unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten.

Die Österreichische Notariatskammer empfiehlt daher, sich
frühzeitig mit der Nachlassplanung auseinanderzusetzen. Ein
Testament, das die persönliche Lebenssituation berücksichtigt,
schafft Klarheit – insbesondere bei grenzüberschreitenden
Sachverhalten.

„Wer internationale Bezüge hat, sollte diese auch bei seiner
Nachlassplanung mitdenken. Eine rechtzeitige Beratung hilft, spätere
Unsicherheiten zu vermeiden und den Angehörigen vieles zu
erleichtern“, so Stockinger.

Die österreichischen Notarinnen und Notare beraten zu allen
Fragen rund um Erbrecht, Testament und Vorsorge sowie bei
grenzüberschreitenden Erbfällen – persönlich und online.

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