ORF erweitert KI-Kennzeichnung in seinen Programmen ab 2. August

Wien (OTS) – Glaubwürdigkeit und das Vertrauen des Publikums sind das
höchste Gut
im Journalismus, das durch Deep Fakes und den nicht
verantwortungsvollen Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) jedoch
zunehmend untergraben wird. Der ORF beschäftigt sich seit Jahren sehr
intensiv mit den Chancen und Herausforderungen von KI und hat bereits
im Vorjahr eigene KI-Guidelines für den Einsatz und den Umgang mit
der Technologie in seinen Programmen und der öffentlich-rechtlichen
Programmproduktion erarbeitet. Dabei wurden unter anderem erste
Reglements und Standards zur Kennzeichnung eingeführt, ein eigens
eingerichtetes ORF-KI-Board hat die Richtlinien seither laufend
aktualisiert. Im Vorfeld der ab 2. August 2026 geltenden Transparenz-
und Kennzeichnungspflichten der KI-Verordnung der Europäischen Union
(AI-Act) entwickelt der ORF dieses Regelwerk nun weiter: Mittels KI
erzeugte oder bearbeitete Inhalte werden im ORF klar und transparent
gekennzeichnet, um dem österreichischen Publikum in allen Medien
stets den vollen Überblick über die Echtheit des verwendeten Bild-,
Ton- und Textmaterials zu verschaffen, ohne das Nutzungserlebnis
dabei maßgeblich zu beinträchtigen.

Konkret wird künftig zwischen folgenden Formen der Kennzeichnung
unterschieden:

– in kreativen, fiktionalen und unterhaltenden Formaten sowie bei
Lifestyle-Dokumentationen kommt ein entsprechender Hinweis zu
Sendungsbeginn zum Einsatz

– in den Bereichen Information, Sport und Magazin wird jeder KI-
Einsatz timecode-genau mit eigens dafür entwickelten Inserts
gekennzeichnet. In den Nachrichtensendungen des ORF ist der KI-
Einsatz besonders stark reglementiert, so sind z. B. KI-generierte
Bilder oder Videos nur im Falle der Berichterstattung über KI
zulässig

– im Audio-Bereich erfolgt der Hinweis direkt im Rahmen der Sendungs-
oder Beitragsgestaltung

„Glaubwürdigkeit und Vertrauenswürdigkeit sind die wichtigsten
Werte der ORF-Programme. Daher unterliegt der Einsatz von KI in allen
ORF-Angeboten strengen, in den ORF-KI-Guidelines festgelegten
Kriterien. Redaktionelle Verantwortung und menschliche Aufsicht
bilden dabei das Fundament. Klare Regeln im Umgang mit KI und eine
saubere Kennzeichnung von KI-Inhalten sorgen für zusätzliche
Transparenz gegenüber dem Publikum, das vom ORF einen
verantwortungsvollen Umgang mit dieser neuen Technologie erwartet.
Diesem Anspruch tragen wir Rechnung“, betont ORF-Generaldirektorin
Ingrid Thurnher.

„Der ORF hat mit dem AiDitor bereits 2024 den Technologie- und
Innovationspreis der European Broadcasting Union gewonnen. Das zeigt,
wie ernst wir KI als Werkzeug für die redaktionelle Arbeit nehmen.
Nachhaltige Digitalisierung heißt für uns, KI dort einzusetzen, wo
sie Programmmacherinnen und Programmmachern Zeit für journalistische
und kreative Arbeit verschafft, und gleichzeitig transparent
offenzulegen, wo das Publikum damit in Berührung kommt“, ergänzt
Harald Kräuter, Direktor für Technik und Digitalisierung und
Vorsitzender des KI-Boards im ORF.

Die laufende Auseinandersetzung mit Künstlicher Intelligenz ist
als Unternehmensschwerpunkt im ORF verankert und wird vom
interdisziplinär besetzten KI-Board gesteuert. Bereits 2025 legte der
ORF eigene KI-Guidelines vor, die die Rahmenbedingungen für den
Einsatz im Unternehmen vorgeben und laufend evaluiert werden. Mit der
KI-Kennzeichnung nach den Vorgaben des „AI-Acts“ der Europäischen
Union erfolgt nun der nächste Schritt. Die On-Air-Umsetzung sowie die
Weiterentwicklung der Guidelines wurden von der KI-Arbeitsgruppe
Programm gemeinsam mit der KI-Board-Arbeitsgruppe Governance
erarbeitet.

Die ORF-KI-Guidelines stehen hier zum Download zur Verfügung: ORF
veröffentlicht KI-Guidelines – der.ORF.at