Königsberger-Ludwig: „Wer trickst, verliert“ – Vergleich mit Temu bringt mehr Transparenz und stärkeren Minderjährigenschutz

Wien (OTS) – Nach einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation
(VKI) im
Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK) hat sich die Plattform Temu (
Whaleco Technology Ltd) in einem gerichtlichen Vergleich zur
Anpassung der jeweiligen Beanstandungen auf ihrer Plattform
verpflichtet. Der Vergleich wurde am 20. März 2026 abgeschlossen und
ist rechtskräftig.

„Wer in Europa Geschäfte macht, muss sich auch an europäische
Regeln halten. Internationale Onlineplattformen können sich nicht die
Rosinen herauspicken. Für diese Bundesregierung gilt ein einfacher
Grundsatz: Wer trickst, verliert – und wer rechtschaffen arbeitet,
kann auf einen starken Staat zählen“, sagt Staatssekretärin Ulrike
Königsberger-Ludwig. „Der Vergleich mit Temu zeigt: Klare Spielregeln
gelten auch im digitalen Raum. Gerade bei Plattformen mit Millionen
Nutzer:innen braucht es Transparenz und am Ende auch Verantwortung
für die Produkte, die dort verkauft werden.“

Mehr Minderjährigen Schutz: Alterskontrollen werden verpflichtend

Ein zentraler Bestandteil des Vergleichs betrifft Maßnahmen zum
Schutz Minderjähriger. Die Plattform muss künftig sicherstellen, dass
der Zugang zu nicht-kindgerechten Produktkategorien eingeschränkt
wird. Um Erotikartikel anzusehen und zu erwerben bedarf es einer
verpflichtenden Alterskontrolle. Eine solche ist auch für den Erwerb
einer definierten Gruppe gefährlicher Produkte – darunter etwa
Messer, Sägen, Armbrüste vorgesehen. Ziel ist es, sowohl die
Sichtbarkeit solcher Produkte als auch deren Erwerb für Minderjährige
wirksam zu begrenzen. „Damit wird die Plattform klar in die
Verantwortung genommen – besonders wenn es um den Schutz von Kindern
und Jugendlichen geht“, so Staatssekretärin Ulrike Königsberger-
Ludwig .

Mehr Kontrolle: Personalisierung abschaltbar

Darüber hinaus ist Temu verpflichtet, Nutzer:innen konkrete
Steuerungsmöglichkeiten der von der Plattform verwendeten
Empfehlersysteme einzuräumen. Dazu gehört sowohl die Möglichkeit,
einzelne Arten personalisierter Empfehlungen – etwa für Produkte oder
Werbung – abzuschalten, als auch eine zentrale Option, sämtliche
personalisierte Empfehlersysteme mit einem Schritt zu deaktivieren.
„Userinnen und User wird dadurch echte Kontrolle über Profiling
ermöglicht“, sagt Königsberger-Ludwig.

Mehr Transparenz: Empfehlungen nachvollziehbar

Im Rahmen des Vergleichs verpflichtet sich Temu insbesondere
dazu, die Funktionsweise seiner Empfehlungssysteme nachvollziehbar
offenzulegen. Künftig muss transparent dargestellt werden, nach
welchen Parametern Inhalte wie Produkte, Werbeaktionen oder
Bewertungen gereiht und empfohlen werden. Dazu zählen unter anderem
die wichtigsten Einflussfaktoren der Algorithmen, deren Gewichtung
sowie die Rolle von Nutzerverhalten und Profildaten. Diese
Informationen müssen in klarer und verständlicher Sprache
bereitgestellt und über eine direkte Verlinkung von der
Suchergebnisseite abrufbar sein. „Das ist ein klares Ende der
bisherigen Blackbox-Algorithmen“, so Königsberger-Ludwig.

„Der Fall zeigt, dass bestehende europäische Vorgaben auch
gegenüber großen internationalen Plattformen durchgesetzt werden
können. Es geht darum, nachvollziehbare Rahmenbedingungen zu schaffen
und die Verantwortung entlang digitaler Geschäftsmodelle klar zu
regeln“, so Königsberger-Ludwig.