Wien (OTS) – Das Europäische Parlament hat am Montag eine wichtige
Weichenstellung
bei der Reform der Fluggastrechte getroffen. Der ÖAMTC begrüßt die
Haltung zugunsten der Konsument:innen. „Es ist erfreulich, dass das
EU-Parlament – anders als der EU-Rat – unsere Forderungen teilt und
die Interessen der Passagier:innen klar in den Vordergrund stellt“,
so ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner. „Die Beibehaltung der
Entschädigung ab drei Stunden Verspätung ist ein wesentlicher
Schritt, um die Rechte von Flugreisenden langfristig zu sichern.“
Zusätzlich betont Pronebner, dass es noch weiteren
Handlungsbedarf gibt: „Themen wie Handgepäckregelungen, angemessene
Pauschalen für Snacks und Getränke bei Verspätungen oder die Höhe der
Entschädigungen dürfen nicht aus dem Blick geraten. Eine Reform kann
nur dann als wirklich konsument:innenfreundlich gelten, wenn hier
nachgebessert wird.“
Zur Erinnerung: Im Juni legte der EU-Rat einen Gesetzesvorschlag
vor, der die Fluggastrechte verschlechtern würde. Entschädigungen
sollten erst ab vier Stunden auf Kurzstrecken und sechs Stunden auf
Langstrecken gezahlt werden. Zudem sollten Mittelstreckenansprüche
entfallen und die Entschädigungen bei Langstrecke reduziert werden –
eine Änderung, die laut ÖAMTC viele Reisende ohne Anspruch lassen
könnte.