Wien (OTS) – Immer mehr österreichische Unternehmer erhalten derzeit
Abmahnschreiben von deutschen Rechtsanwaltskanzleien. Der Vorwurf:
Bei Firmenpostings auf Instagram oder TikTok wurde lizenzierte
Hintergrundmusik verwendet, die laut den AGBs dieser Plattformen
ausschließlich für private, nicht-kommerzielle Zwecke freigegeben
ist.
Die Plattformen bieten zwar eigene Musikbibliotheken an, doch
deren Nutzung ist für Unternehmenszwecke ausdrücklich untersagt.
Gewerbliche Inhalte müssen laut Richtlinien auf spezielle „Commercial
Music Libraries“ zurückgreifen – ein Hinweis, der in der Praxis oft
übersehen wird.
Bereits erste Betriebe in Österreich berichten von Forderungen in
Höhe von rund 4.000 Euro.
Reinhard Langthaler, Generalsekretär der Freiheitlichen
Wirtschaft, warnt: „Diese Abmahnwelle ist eine ernste Gefahr für
viele Betriebe. Unternehmer posten in gutem Glauben und werden nun
wegen unklarer Plattformregeln abgestraft. Es braucht klare
Kennzeichnungen und faire, verständliche Regelungen – statt
juristischer Fallen für Betriebe.“
Die Freiheitliche Wirtschaft empfiehlt allen Unternehmern,
bestehende Social-Media-Beiträge zu überprüfen und künftig
ausschließlich Musik zu verwenden, die ausdrücklich für kommerzielle
Nutzung freigegeben ist.