Eine Krankenversicherung ist ein teurer aber notwendiger Punkt im Budget jeder Familie. Besonders Alleinverdiener mit Frau und Kindern kommt die monatliche Prämie teuer zu stehen. Wer sich in der undurchsichtigen Landschaft auskennt, findet eine Möglichkeit, Prämien zu sparen und dennoch versicherungstechnisch einen guten Standard zu haben. Die Regeln sind von Land zu Land unterschiedlich, wobei in der Schweiz andere Gesetze gelten als in Österreich. Grenzgänger unterliegen speziellen Regeln.

Krankenkassensystem der Schweiz: der Unterschied zu Österreich

In beiden Ländern ist eine Krankenversicherung obligatorisch für Arbeitnehmer. In der Schweiz ist auch jeder wohnhafte Bürger verpflichtet, sich einer Versicherungsgesellschaft anzuschließen. Für die Krankenkasse ist jede Person verantwortlich und hat kein Recht auf Arbeitgeberbeiträge. Eltern versichern ein Kind in den ersten drei Monaten nach seiner Geburt, während bei in Österreich wohnhaften Familien die Kinder bis 18 Jahre beitragsfrei mitversichert sind. Jeder Schweizer kümmert sich um den Abschluss seiner Krankenkasse zu einem gesetzlichen Mindesttarif. Es steht im frei, zusätzliche Versicherungen zu erwerben.

In Österreich haben die Versicherten keine Wahlfreiheit, da der Dienstgeber und sein Standort für die Zuteilung verantwortlich sind. Es existiert eine Versicherungsgesellschaft für die Bauern, während eine andere für die Angestellten in der Privatwirtschaft zuständig ist. Einige Berufe gehören zu historisch begründeten Betriebskrankenkassen. Es besteht eine Anstalt für öffentlich Bedienstete und eine für die Arbeitnehmer der gewerblichen Wirtschaft. Die Gebietskrankenkassen sind für die Selbstständigen verantwortlich.

Besonderheiten des schweizerischen Systems für Krankenversicherungen

Das Krankenkassensystem der Schweiz kennt diese Einteilung nicht. Im Land im Herzen Europas ist jeder verpflichtet, sich einer privaten Krankenkasse anzuschließen. Dies gilt für Einwohner ebenso wie für Arbeitnehmer. In Österreich wohnhafte Grenzgänger sind für die Zeit ihrer Tätigkeit in der Schweiz ebenso angeleitet, den Schutz einer schweizerischen Krankenkasse in Anspruch zu nehmen.

Bei Aufgabe der Tätigkeit und einem Wechsel ins Wohnsitzland wechselt der Arbeitnehmer ins österreichische System. Es existiert eine Sonderregelung für die Bürger aus Österreich und anderen angrenzenden Staaten. Wer innerhalb der ersten drei Monate der Erwerbstätigkeit entscheidet, im Wohnsitzland versichert zu bleiben, ist nicht verpflichtet, eine schweizerische Krankenkasse zu wählen. Die Entscheidung ist unwiderruflich.

Die Wahl der Krankenkasse: eine wichtige Entscheidung

Wer sich unsicher ist, findet im Internet Anleitung, um sich über die schweizerischen Krankenkassen zu informieren und die Tarife der verschiedenen Anbieter zu vergleichen. Nur, wer sich umfassend informiert sieht, welches System für seine persönlichen Bedürfnisse vorteilhaft ist, wählt das richtige aus. Dabei spielt die Höhe der Prämie sowie das Leistungsangebot und der Wohnort eine entscheidende Rolle. Es ist ratsam, die Entscheidung erst nach einer gründlichen Information zu fällen, um sie später nicht zu bereuen.

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